Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Bundestag: Abgeordnetenbestechung soll schärfer bestraft werden

Bundestag
20.02.2024

Abgeordnetenbestechung soll schärfer bestraft werden

Bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe soll es nach dem neuen Gesetzentwurf für Abgeordnete geben, die unter Ausnutzung ihrer Stellung und ihres Mandats Geschäfte machen.
Foto: Michael Kappeler, dpa

Wer sein Abgeordnetenmandat bisher ausnutzte, um nebenbei Geschäfte zu machen, konnte strafrechtlich nicht behelligt werden. Das wollen die Ampel-Fraktionen im Bundestag jetzt ändern.

Die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten soll nach dem Willen der Ampel-Fraktionen im Bundestag künftig schärfer bestraft werden. Die Abgeordneten von SPD, Grünen und FDP segneten einen Gesetzentwurf ab, der für solche Fälle bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe vorsieht.

Das soll auch dann gelten, wenn Abgeordnete ihre Stellung und ihre Beziehungen nutzen, die sie ihrem Mandat zu verdanken haben, um nebenbei Geschäfte zu machen. Erreicht werden soll dies durch eine entsprechende Ergänzung des Strafgesetzbuchs.

Dieses sieht bislang nur Strafen vor, wenn Abgeordnete für ein bestimmtes Verhalten bei der Ausübung ihres Mandats Geld oder andere Vorteile kassieren, also etwa für eine Rede oder ein konkretes Abstimmungsverhalten im Bundestag. Nun soll die Strafbarkeit auf Fälle ausgeweitet werden, die nichts mit der eigentlichen Arbeit im Parlament zu tun haben.

Reaktion auf Aserbaidschan-Affäre und Maskendeals

SPD, Grüne und FDP reagieren mit der geplanten Gesetzesverschärfung vor allem auf die Maskenaffären früherer CSU-Abgeordneter. Diese hatten in der Frühphase der Corona-Pandemie Millionenprovisionen für die Vermittlung von Maskengeschäften kassiert. Sie konnten dafür nach der bisher geltenden Rechtslage nicht bestraft werden. Das soll sich ändern. Der Gesetzentwurf hierzu liegt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor. Zunächst hatten "Bild" und "Politico" darüber berichtet.

Ein anderes Beispiel ist die sogenannte Aserbaidschan-Affäre. Zwei ehemalige Unionsabgeordnete müssen sich gerade wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern vor Gericht verantworten. Ziel der Zahlungen sei die Beeinflussung von Entscheidungen im Sinne Aserbaidschans in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) gewesen.

Union: Kein Handlungsbedarf

"Unsere Bürgerinnen und Bürger müssen das Vertrauen haben, dass Abgeordnete für das Allgemeinwohl und nicht den eigenen Geldbeutel arbeiten", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, zu der Gesetzesverschärfung. Sein FDP-Kollege Stephan Thomae betonte: "Wer sein Mandat missbraucht, um sich selbst zu bereichern, darf nicht ungestraft davonkommen. Das soll künftig nicht nur bei der direkten Ausübung des Mandats gelten, sondern auch dann, wenn die Stellung als Mandatsträger außerhalb des Parlaments für den eigenen Profit genutzt wird."

Die Grünen-Rechtspolitikerin Canan Bayram sprach von einem "Schmiergeld-Paragrafen" und ergänzte: "Wenn Abgeordnete ihre Stellung ausnutzen, um sich selbst zu bereichern, schädigen sie damit das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität politischer Prozesse und fördern den Demokratieverdruss."

Aus der Unionsfraktion kamen zurückhaltende bis ablehnende Signale. "Handlungsbedarf sehe ich jetzt in diesem Bereich nicht", sagte ihr Erster Parlamentarischer Geschäftsführer Thorsten Frei (CDU). Er wies darauf hin, dass nach der Maskenaffäre schon das Abgeordnetengesetz grundlegend verändert worden sei.

Kritik an zögerlichem Vorgehen

SPD, Grüne und FDP hatten in ihren Koalitionsverhandlungen vereinbart, die Regeln zu verschärfen "Wir werden den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit wirksamer ausgestalten", heißt es im Koalitionsvertrag.

Dass dies bislang auf sich warten ließ, führte wiederholt zu Kritik. So verharrte Deutschland im "Korruptionswahrnehmungsindex 2023" der Organisation Transparency International zuletzt auf Platz neun. Man trete bei der Korruptionsbekämpfung mehr oder weniger auf der Stelle, bemängelte die stellvertretende Vorsitzende von Transparency Deutschland, Margareta Bause, bei der Vorstellung des Berichts Ende Januar. Die Organisation bemängelte, dass es weiterhin Schlupflöcher bei der strafrechtlichen Verfolgung von Abgeordnetenbestechung gebe.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.