Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Cannabis-Legalisierung: Kann Vermittlungsausschuss Gesetz scheitern lassen?

Cannabis-Legalisierung
19.03.2024

Kann der Vermittlungsausschuss das Cannabis-Gesetz scheitern lassen?

Die Cannabis-Legalisierung in Deutschland soll im April in Kraft treten.
Foto: Hannes P Albert, dpa (Symbolbild)

Am Freitag steht das neue Cannabis-Gesetz im Bundesrat auf der Tagesordnung. Die Länderkammer kann die Legalisierung eigentlich nicht zu Fall bringen – oder doch?

Das neue Cannabis-Gesetz soll am 1. April in Kraft treten – sicher ist das allerdings auch knapp zwei Wochen vor dem Termin noch nicht. Die Pläne haben zwar den Bundestag nach langem Hin und Her passiert, doch am Freitag (22. März) steht es noch im Bundesrat auf der Tagesordnung. Das Vorhaben ist nicht zustimmungspflichtig, sodass es die Länderkammer nicht zu Fall bringen kann. Aber sie könnte das Gesetz zumindest durch eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zunächst aufhalten. Doch am Ende könnte es trotzdem unverändert kommen.

Video: augsburg.tv

Vermittlungsausschuss: Lauterbach befürchtet Blockade der Cannabis-Legalisierung

Es könnte aber auch eine andere Möglichkeit geben. Vor allem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und die Grünen befürchten eine Blockade. Das Gesetz stehe auf Messers Schneide, sagte Lauterbach in der ARD-Sendung "Hart aber fair". "Die Länder, die es nicht wollen, und auch Länder, die Änderungen wollen, die könnten sich verbinden, und wenn es in den Vermittlungsausschuss geht, dann gibt es als Möglichkeiten, das Gesetz, sage ich mal, am langen Arm verhungern zu lassen." 

Der künftige Vorsitzende des Vermittlungsausschusses, der CDU-Bundestagsabgeordnete Hendrik Hoppenstedt, könnte das Verfahren so lange verschleppen, bis die Ampelkoalition nicht mehr genügend Zeit hätte, den Einspruch des Bundesrates zurückzuweisen. Das ist offenbar auch der Plan des sächsischen CDU-Ministerpräsidenten Michael Kretschmer. Er schrieb auf X: "Der Freistaat Sachsen wird am Freitag im Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses stimmen. Mein Ziel ist es, dass das Gesetz nie wieder aus dem VA herauskommt."

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den Inhalt von Twitter anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Twitter International Company Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Die Union könnte das Gesetz also tatsächlich im Vermittlungsausschuss aufhalten. Sie müsste dafür verhindern, dass es konkret verhandelt wird. Das wäre möglich, weil Termine immer im Einvernehmen der beiden Vorsitzenden beschlossen werden müssen. Das verhandelt auf der Länderseite die SPD-Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, und für den Bundestag Hoppenstedt. Dieser weist laut der Tagesschau eine Blockadeabsicht in einem Brief an Lauterbach zurück.

Lesen Sie dazu auch

Kommt es am Freitag zu Anrufung des Vermittlungsausschusses?

Ohnehin müsste es dafür überhaupt erst zu einer Anrufung des Vermittlungsausschusses kommen. Nach dem Tweet von Kretschmer sind, wie es aus Länderkreisen heißt, bei den Grünen in den Ländern nämlich Zweifel aufgekommen, dass das Gesetz zu scheitern droht, wenn es in den Vermittlungsausschuss kommt. Ohne die Stimmen der grün mitregierten Länder kann am Freitag keine Mehrheit für den Vermittlungsausschuss erreicht werden.