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  3. Israel: Was man bei Reisen beachten sollte

Israel
09.10.2023

Kriegszustand in Israel: Was müssen Reisende wissen?

Das israelische Sicherheitskabinett hat in Israel den Kriegszustand ausgerufen.
Foto: Ilia Yefimovich, dpa

Das Auswärtige Amt rät dringend von Reisen nach Israel ab. Was sollte man aber tun, wenn man bereits dort ist oder eine Reise dorthin gebucht hat?

Das israelische Sicherheitskabinett hat in Israel den Kriegszustand ausgerufen. "Der Krieg, der Israel durch eine mörderische Terrorattacke aus dem Gazastreifen aufgezwungen wurde, hat am 7. Oktober 2023 um 06.00 Uhr begonnen", teilte das Büro von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu am Sonntag mit. 

Kann man aktuell nach Israel reisen?

Das Auswärtige Amt rät dringend von Reisen nach Israel und in die Palästinensergebiete ab. Für Reisen in den Gazastreifen wurde sogar eine Warnung ausgesprochen. "Eine weitere Verschärfung der Lage, eine Ausweitung auf andere Gebiete des Landes und erhebliche Beeinträchtigungen des Flugverkehrs können nicht ausgeschlossen werden", schreibt das Auswärtige Amt auf seiner Webseite.

Zahlreiche Fluggesellschaften haben Flüge von und nach Tel Aviv gestrichen – darunter die Lufthansa, Air France, Ryanair, Emirates, Aegan Airlines und American Airlines. Die Lufthansa hat alle Flüge nach Israel bis zum 22. Oktober abgesagt.

Reisen nach Israel: Was sollte man in Israel beachten?

"Seit dem Morgen des 7. Oktober 2023 kommt es zu gravierenden militärischen Auseinandersetzungen im Gebiet um den Gaza-Streifen mit Beschuss durch Raketen bis nach Tel Aviv und Angriffen auf die lokale Bevölkerung", so das Auswärtige Amt. Daher sei es für Reisende in Israel wichtig, die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte zu befolgen, Meldungen in Medien aufmerksam zu verfolgen und Hinweise des Home Front Command zu beachten. Der deutsche Botschafter in Israel, Steffen Seibert, forderte seine Landsleute eindringlich auf, sich in der Nähe von Schutzräumen aufzuhalten.

Video: AFP


 

Zudem sollten sich deutsche Staatsangehörige in die onlinebasierte Krisenvorsorgeliste "ELEFAND" eintragen lassen, riet Bundesaußenministerin Annalena Baerbock. Im Krisenfall können Betroffene so kontaktiert werden. Sie erhalten Verhaltenstipps oder andere wichtige Informationen. Alle Deutschen, die sich bereits in Israel oder den Palästinensergebieten aufhalten oder planen, dorthin zu reisen, sollten sich registrieren.

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Kann Pauschalreise nach Israel kostenlos storniert werden?

Wer bei einem Reiseveranstalter eine Pauschalreise nach Israel für die kommenden Tage gebucht hat, kann diese laut dem Reiserechtler Paul Degott kostenfrei stornieren. "Aktuelle Reisen ins Land sind nicht zumutbar, das ist völlig klar. Der Kriegszustand ist mit Sicherheit ein außerordentlicher Umstand. Früher sprach man von höherer Gewalt." Reisende können vom Vertrag zurücktreten. Der Preis muss ihnen erstattet werden, Stornogebühren fallen nicht an. 

Das gleiche Recht haben Reiseveranstalter. Auch sie können die Reise unter Verweis auf außergewöhnliche Umstände absagen. Davon machen sie auch Gebrauch. "Reisen in dieser Woche sind von den Veranstaltern, von denen wir wissen, aktiv storniert worden", sagt eine Sprecherin des Deutschen Reiseverbandes. Die Gäste seien aktiv informiert worden. Sie könnten umbuchen oder den Reisepreis zurückverlangen.

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Wer eine Reise nach Israel für einen späteren Zeitpunkt gebucht hat, soll laut Degott erst mal abwarten und nicht vorschnell stornieren. Dabei könnten schlimmstenfalls doch Stornogebühren anfallen, sollte sich die Lage zum geplanten Zeitpunkt der Reise nicht mehr so schlimm darstellen wie aktuell.

Kann auch eine individuell gebuchte Reise kostenlos storniert werden?

Eine individuell gebuchte Reise ist rechtlich nicht so gut gestellt wie Pauschalreisende. Wenn Fluggesellschaften Flüge streichen, bekommen die Kunden ihr Geld natürlich zurück. Doch was ist, wenn die Flüge wieder stattfinden und man einreisen kann? Kann man dann einfach die Tickets stornieren und das Geld zurückverlangen? "Kann man in das Land einreisen, ist das Risiko, was man mit seiner Zeit im Land macht, schon bei den Reisenden selbst", erläutert Degott. Kann die Airline die gebuchte Leistung anbieten, besteht kein Anspruch auf die kostenfreie Stornierung des Tickets.

Mit dem gebuchten Hotel verhält es sich ähnlich. Hat es geöffnet und kann es die gebuchte Leistung anbieten, sieht es mit einer kostenfreien Stornierung schlecht aus, falls man diese Option nicht von vornherein gebucht hat. Man könne eventuell noch auf Kulanz hoffen oder eine andere Lösung finden, so Degott: "Zum Beispiel könnte man vereinbaren, dass der Hotelier das Geld fürs Zimmer behält, aber einen Gutschein ausstellt für einen Aufenthalt in der Zukunft. Irgendwann wird es ja wieder besser werden." (mit dpa)