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Berufsbezogene Impfpflicht: Ja, jetzt aber zügig weiter!

Kommentar Von Stefan Lange
10.12.2021

Die berufsbezogene Impfpflicht ist beschlossen. Die Ampel-Parteien und Teile der Opposition haben gute Arbeit geleistet. Das reicht aber noch lange nicht.

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat der Bundestag weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht. Es wurde zügig beraten und entschieden, das Parlament hat seine Handlungsfähigkeit eindrucksvoll unter Beweis gestellt.

Das Ergebnis indes hat Mängel. So soll die berufsbezogene Impfpflicht ab Mitte März greifen. Die allgemeine Impfpflicht hingegen soll möglichst schon zum Februar kommen. Das ist ein logischer Widerspruch, der noch nicht aufgelöst wurde. Klarheit ist jedoch unabdingbar, damit die erneuten Eingriffe in die Freiheitsrechte - und eine Impfpflicht ist genau das - auf breite Akzeptanz stoßen.

Wie soll eine Impfpflicht kontrolliert werden?

Bislang ist zudem nicht klar, wie die Impfpflicht durchgesetzt werden soll. Es ist nur allgemein von Verbotsverfügungen und Bußgeldverfahren die Rede. Richten sollen es die Gesundheitsämter, aber die sind überlastet. Wie also soll die Pflicht kontrolliert werden?

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Die Ampel-Parteien und Teile der Opposition haben beim Thema Impfpflicht bisher gute Arbeit geleistet. Sie müssen nun aber zügig weitermachen und die Sanktionen benennen. Denn ein stumpfes Schwert macht niemandem Angst. Und es wäre fatal, wenn man das Parlament wegen seiner Corona-Politik in Zukunft nicht mehr ernstnehmen würde.

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