
Erneut gibt es in Deutschland den Versuch, kleinen Parteien bei der Europawahl eine Zwei-Prozent-Hürde vor die Nase zu setzen. Das ist ebenso nervig wie unnötig.
Erst fünf, dann drei, jetzt zwei: Auf jeweils diese Prozentzahl wollten beziehungsweise wollen die großen Parteien in Deutschland den Einzug kleinerer Parteien ins Europaparlament begrenzen. Die Begründung für eine solche Sperrklausel ist seit Jahren gleich. Die Funktionsfähigkeit des Parlaments in Straßburg sei beeinträchtigt, wenn es zu dort zu viele Parteien gebe, heißt es. Eine Geschichte wird allerdings allein durch ständige Wiederholung weder besser noch wahrer.
Zunächst einmal darf man sich fragen, warum ausgerechnet große deutsche Parteien wie die CDU oder die SPD um die Funktionalität des EU-Parlaments besorgt sind. Es handelt sich hierbei schließlich genau um die Parteien, die der Aufblähung des Bundestages seit Jahren – die jüngste Wahlrechtsänderung muss den Praxistest erst noch bestehen – kein wirksames Mittel entgegensetzen können. In Berlin sitzen gar 31 Abgeordnete mehr als in Straßburg.
Sonneborn und "Die Partei" holten fast 900.000 Stimmen
Die Stimme jedes Wählers und jeder Wählerin muss grundsätzlich die gleiche Erfolgschance haben. Mit dieser Begründung hat das Bundesverfassungsgericht Sperrklauseln bisher gekippt, und es gibt keinen Grund, warum sich an der Feststellung der Karlsruher Richter etwas geändert haben sollte. Gemäß dieser richtigen Auffassung sollte in Deutschland eher die Debatte geführt werden, ob die Fünf-Prozent-Hürde bei der Bundestagswahl abgesenkt wird. Mehr Auswahl am Wahltag könnte dazu führen, dass sogenannte Protestwählerinnen und -wähler ihr Kreuz nicht mehr so oft bei Rechtspopulisten machen oder gar nicht wählen gehen.
Die kleinen Parteien werden zwar oft belächelt oder als Spaßparteien abgetan. Sie leisten jedoch überwiegend genauso einen Beitrag zur Demokratiefestigung wie die vermeintlich großen Parteien. Und so ganz leicht ist es auch für die kleinen Vereinigungen nicht, eine Stimme im Parlament zu bekommen. Bei den 96 Sitzen, die Deutschland im Europaparlament insgesamt hat, benötigte eine Partei dafür rechnerisch 1,04 Prozent der Wählerstimmen. Die Partei des Satirikers Martin Sonneborn etwa holte bei der letzten Europawahl 2019 fast 900.000 Stimmen und 2,4 Prozent. Das ist ein beachtliches Ergebnis.
Die großen Parteien sollten es endlich unterlassen, kleinen Parteien den Einzug ins Europaparlament verwehren zu wollen. Es spricht nichts gegen den Versuch, die Konkurrenz kleinzuhalten. Das muss dann aber über den politischen Wettbewerb geschehen, mit spannenden Wahlprogrammen etwa, und nicht durch juristische Tricks.
Die Diskussion ist geschlossen.
"Das Europaparlament ist nicht nur für die Großen" Nein, es ist für niemanden!
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt." Art. 19 GG
- Legitime Macht („Staatsgewalt“) dürfen nur deutsche Organe ausüben, die durch die deutsche Rechtsordnung definiert und legitimiert sind, dazu zählen keine „EU“-Organe.
- Die Mitglieder von machtausübenden Organen müssen deutsche Staatsbürger sein (mit einigen Ausnahmen bei der Exekutive).
Die Übertragung eines Teils von Hoheitsrechten ist unter engen Voraussetzungen zulässig, dazu gehört aber weder die Gesetzgebung (Legislative) noch die Gerichtsbarkeit (Judikative).
- Der Artikel 23 des Grundgesetzes („EU“-Artikel“) ist nichtig, da er in fundamentalen Punkten höherrangigem Recht (Artikel 1-22 GG) widerspricht.
Deutschland ist ein regulärer, unabhängiger, souveräner Staat, der nicht untergeordneter Teilstaat oder Bundesstaat eines übergeordneten Staatswesens (a la „EU“-Staat“ o.ä.) ist.
- Nur über den Weg des Artikels 146 des Grundgesetzes, einem Volksentscheid zur Einführung einer neuen Verfassung, ist eine Änderung der oben genannten Fixpunkte möglich.
Fazit: Das EU Parlament ist nicht legitimiert, deutsche Gesetzgebung zu betreiben.
Hat jemand das Gegenteil behauptet? EU-Recht steht nicht über dem Grundgesetz - das ist allegemines Verständnis. EU-Recht wird erst dann auch zu nationalem Recht, wenn es vom deutschen Bunderstag ratifiziert wurde oder in ein Extra-Gesetz gekleidet wurde.