Spitzenpolitiker verurteilen Farbanschlag auf Grundrechte-Denkmal
Parteiübergreifend reagieren Politiker entsetzt auf den Farbanschlag der radikalen Klimaschützer der „Letzten Generation“ auf das Kunstwerk in Berlin.
Kalkulierte Provokation oder offener Ausdruck verfassungsfeindlicher Gesinnung? Ein Farbanschlag der radikalen Klimaschutzgruppe „Letzte Generation“ auf das Grundgesetz-Denkmal in der Nähe des Deutschen Bundestags hat in Berlin parteiübergreifend heftige Kritik ausgelöst. Die Protestgruppe filmte sich, wie ein halbes Dutzend ihrer mit orangen Warnwesten bekleideten Mitglieder das Kunstwerk „Grundgesetz 49“ des israelischen Künstlers Dani Karavan attackierten.
Aus einem Lastenfahrrad hoben sie schwere Farbeimer und kippten mit Schwung eine zähe schwarze Flüssigkeit auf die in drei Meter hohe Glasplatten eingravierten Grundrechte der 19 wichtigsten deutschen Verfassungsartikel. Die Warnwestengruppe klebte über die Menschenrechtsartikel schwarze Plakate mit den Aufschriften „Erdöl oder Grundrechte“ und „In der Klimahölle gibt es keine Menschenwürde, keine Freiheit, kein Recht auf Leben!“
Wofür steht das von „Letzter Generation“ attackierte Grundgesetz-Kunstwerk?
Politikerinnen und Politiker aus Regierungs- und Oppositionsparteien reagierten mit Abscheu und Empörung auf die Schändung des Grundrechte-Denkmals. „Es gibt keinerlei Rechtfertigung dafür, ausgerechnet die Grundrechte zu beschmieren – und das auch noch am Bundestag, dem Herz unserer Demokratie“, verurteilte SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Tat.
Der 2021 verstorbene israelische Bildhauer Dani Karavan hat die 19 Grundrechte des Grundgesetzes in ihrer Ursprungsfassung von 1949 – beispielsweise ohne die weitreichende Änderung des Asylrechts in Artikel 16 – in dicke Glasplatten gravieren lassen. Das Kunstwerk an den Bundestagsbauten an der Spreepromenade soll zugleich für Transparenz der deutschen Nachkriegsdemokratie stehen.
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas reagiert „wirklich erschüttert“ auf „Letzte Generation“-Farbanschlag
Sie könne nur hoffen, dass die Glastafeln des Kunstwerks nicht nachhaltig beschädigt worden sind, sagte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas. Die Protestaktion, ein Kunstwerk mit dem Grundgesetz zu beschmieren, habe sie „wirklich erschüttert“, erklärte die SPD-Politikerin. „Das empört mich und dafür fehlt mir jedes Verständnis“, betonte sie. „Das Kunstwerk ,Grundgesetz 49‘ steht als Mahnung, unsere Grundrechte zu achten und zu schützen.“
Die Gruppierung „Letzte Generation“ erklärte, ihre Unterstützer hätten die Glasskulptur „in Erdöl getränkt“. Tatsächlich ließ die Berliner Polizei die schwarze Masse analysieren und erklärte, dass es sich um ein Gemisch aus Tapetenleim und schwarzer Dispersionsfarbe gehandelt habe. Die Polizei nahm die Personalien von sechs Aktivisten auf und erteilte ihnen Platzverbot.
Zahlreiche Bundestagsabgeordnete verurteilten die Tat in harschen Worten. „Ihr scheißt auf die Grundrechte, zerstört Kunst ähnlich wie die Taliban und fühlt euch noch als Heldinnen und Helden“, schrieb der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses, der SPD-Politiker Michael Roth, auf Twitter.
FDP nennt „Letzte Generation“ früher oder später Fall für Verfassungsschutz
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), forderte, die Bundesregierung müsse handeln und die Strafvorschriften für derartige Taten verschärfen. Auch FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle warnte: „Wenn sich dieses Tempo der Radikalisierung fortsetzt, muss die ‚Letzte Generation‘ früher oder später vom Verfassungsschutz beobachtet werden.“ Niemand schade dem Anliegen des Klimaschutzes mehr als die sogenannte „Letzte Generation“, kritisierte er.
Mit Verständnis für die Aktion reagierte der Grünen-Politiker Johannes Wagner. „Ich verstehe bei dieser Aktion mit Farbe: Die ‚Letzte Generation‘ will (zugespitzt) darauf aufmerksam machen, dass zu wenig Klimaschutz unsere Grundrechte gefährdet“, erklärte der Nürnberger Bundestagsabgeordnete. „Sie fordert die Regierung auf, sich an geltende Gesetze zu halten.“
Die Diskussion ist geschlossen.
Eine zielgenaue symbolische Aktion. Die Bundesregierung soll sich an geltende Gesetze und ihre eigenen Beschlüsse halten, darum geht es der Letzten Generation. Dass die derzeitige nicht ausreichende Klimapolitik die Grundrechte der jungen Generation gefährdet, hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt. In Artikel 20a GG ist der Umweltschutz als Staatsziel definiert. Und immer noch nennen Bundespolitiker das "verfassungsfeindlich"? NICHTS haben diese Populist*innen verstanden. Wenn das Kunstwerk abgewischt ist, sollten diese Empörten einmal darüber reflektieren, dass ein großer Anteil der Bundesbürger sie für Verfassungsfeinde und Gesetzesbrecher halten, und nicht die Klimaaktivisten.
Aus diesem Artikel:
<<„Das Kunstwerk ,Grundgesetz 49‘ steht als Mahnung, unsere Grundrechte zu achten und zu schützen.“>>
Die "Letzte Generation" beruft sich auf das GG (Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit u.s.w.)
Einerseits bestehen sie auf die Grundrechte, andererseits werden sie verunglimpft.
Von dieser Truppe ist mittlerweile auch das "Recht auf Leben" dahin abgeändert worden, dass man bei den Aktionen darauf keine Rücksicht mehr nimmt und solche Schäden durchaus vorkommen können (Artikel aktuell nicht verfügbar - nicht AA)
Das, was die da machen hat nichts mehr mit Klimaschutz zu tun; es wird nur Chaos verbreitet!
Und was passiert generell bei solch strafrechtlich relevanten Taten dieser Aktivisten? Ich kann nicht erkennen, dass der Staat hier notwendige Konsequenz und Härte zeigt.
Festkleben, Beschmieren, auf Bäume steigen und all die anderen schwachsinnigen Aktion zeigen die Folgeerscheinungen und Altlasten einer falschen Erziehung der letzten 30-35 Jahre. Ein altes Naturgesetz wird es bestätigen: Erst, wenn die "Letzte Generation" ausgestorben ist, geht's wieder aufwärts.
Nirgendwo sonst in Deutschland sind sind soviel polizei ,Wachpolizei und weitere Sicherheitskräfte anwesend wie im Regierungsviertel in Berlin .
Zudem werden die Regierungsgebäude rund um die Uhr mit Kameras überwacht .
Wenn also schon unsere Öko-Terroristen tun und lassen können , was sie wollen , was wäre dann , wenn Links- , Rechts-Terroristen , Islamisten , Russische Sabotagetruppen ihre Tun dort aufnehmen ?
Blieben die dann auch so unbehelligt ,erfolgt dann auch keine Abwehr ?
Sachbeschädigung ist eine Straftat . Auch versuchte Sachbeschädigung.
Aus dem Artikel geht nicht hervor , inwiefern die Strafverfolgungsbehörden ihrer gesetzlichen Pflicht , Straftaten zu ahnden , nach gekommen sind !
Die Behauptung , daß man ja für vermeintlich "Gutes" handele, ist vollkommener Quatsch !