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  3. Paragraf 219a wird gestrichen: Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche fällt im Bundestag

Schwangerschaftsabbruch
24.06.2022

Bundestag kippt Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) bei ihrer Rede bei der Diskussion um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche im Bundestag.
Foto: Kay Nietfeld, dpa

Der Bundestag hat das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche gekippt. Ein Antrag der Ampel-Regierung wurde angenommen. Union und AfD stimmten dagegen.

Der §219a wird ersatzlos gestrichen: Der Bundestag hat eine Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsbrüche beschlossen. Ein dementsprechender Antrag der Ampel-Regierung wurde angenommen. Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP sowie die Linke stimmten geschlossen für die Gesetzesänderung. Die Union und die AfD stimmten dagegen.

Strafrechtsparagraf 219a bezieht sich vor allem auf Ärzte

Der Paragraf 219a zum Abbruch der Schwangerschaft hatte besagt, dass Ärztinnen und Ärzte keine Schwangerschaftsabbrüche zu finanziellem Vorteil anbieten, anpreisen oder ankündigen dürften. Einfacher gesagt untersagte er die Werbung für einen Abbruch der Schwangerschaft aus wirtschaftlichem Interesse und auch in "grob anstößiger" Weise. In der Praxis führte der Paragraf vor allem dazu, dass Ärztinnen und Ärzte eine strafrechtliche Verfolgung fürchten mussten, wenn sei Informationen über Schwangerschaftsabbrüche auf ihrer Interseite veröffentlichten, oder in der Praxis über diese aufklärten.

Jede Verurteilung, die aus einer solchen strafrechtlichen Verfolgung erfolgt, sei eine zu viel, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) in der Debatte im Bundestag. Die Abschaffung des Paragrafen 219a sei daher "höchste Zeit". Er betonte, dass eine Abschaffung des Werbeverbotes nicht den Lebensschutz gefährde.

Video: dpa

Paus: "Ein guter Tag für die Frauen in Deutschland"

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) nannte den Freitag einen "guten Tag für die Frauen in Deutschland". Ähnlich äußerten sich andere Rednerinnen und Redner der Ampel-Koalition. Die Union hob hingegen hervor, dass der Paragraf beibehalten werden müsse, da er ein Teil des Schutzkonzepts für das ungeborene Leben sei.

Der Beschluss der Gesetzesänderung sieht nun vor, dass alle Mediziner, die durch den Paragraf 219a verurteilt wurden, rehabilitiert werden. Das gilt auch für die Gießener Ärztin Kristina Hänel, die der abschließenden Beratung im Bundestag beiwohnte. Sie war durch ihren Kampf gegen den Paragraf bekannt geworden.

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