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25.02.2005

Illegaler Viagra-Handel in Wertingen aufgeflogen

Viagra
Foto: dpa

Das Amtsgericht Augsburg hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen einen 67-jährigen Arzt mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika erlassen. Er soll über einen Mitarbeiter in Wertingen mehr als 20.000 Viagratabletten an Kunden in Deutschland verkauft haben. Zum einen ist der Handel illegal, zum anderen handelte es sich um gefälschte Medikamente ohne Wirkung.

Das Amtsgericht Augsburg hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen einen 67-jährigen Arzt mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika wegen 2000 Fällen des unerlaubten Handeltreibens mit Arzneimitteln, der gewerbsmäßigen strafbaren Kennzeichenverletzung nach dem Markengesetz, sowie in 681 Fällen  zusätzlich wegen Betruges erlassen.

Der Angeschuldigte ist laut Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft verdächtig, als Inhaber und Geschäftsführer einer auf Mallorca ansässigen Firma Arzneimittel, insbesondere die Präparate Viagra, Cialis und Levitra, die in der Bundesrepublik Deutschland verschreibungspflichtig sind, vertrieben zu haben. Nach den Ermittlungen war der Vertrieb so strukturiert, dass die Präparate über das Internet angeboten und nach Bestellung durch zahlreiche Privatpersonen aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland von einer Niederlassung des Unternehmens in Wertingen aus ausgeliefert wurden.

Dem Mediziner, der amerikanischer Staatsangehöriger ist, werde vorgeworfen, von Dezember 2003 bis März 2004 über einen Mitarbeiter in Wertingen 20.594 Viagra-Tabletten an insgesamt 1.319 Personen, 4.782 Cialis-Tabletten an insgesamt 489 Personen und 1.757 Levitra-Tabletten an insgesamt 192 Personen in der Bundesrepublik Deutschland verkauft und versandt zu haben.

Aufgrund vorliegender Gutachten geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass es sich bei sämtlichen Arzneimitteln um Totalfälschungen handelte. Bei den Cialis- und Levitra-Tabletten konnte zudem nur ein minimaler Wirkstoffgehalt festgestellt werden, so dass von keiner Wirksamkeit dieser gefälschten Medikamente ausgegangen werden kann. Bezüglich des Verkaufes dieser Präparate geht die Staatsanwaltschaft deshalb auch vom Vorliegen eines Betruges aus.

Im Strafbefehl wurde gegen den Angeschuldigten, der in der Bundesrepublik Deutschland keinen Wohnsitz unterhält und sich auch nicht hier aufhält, aber einen Verteidiger mit der Wahrnehmung seiner Rechte beauftragt hat, eine Geldstrafe in Höhe von 720 Tagessätzen zu je 100 Euro festgesetzt. Darüber hinaus wurden die gesamten, in der Niederlassung in Wertingen beschlagnahmten, Medikamente eingezogen. Bezüglich zweier Konten mit einem Guthaben von insgesamt cirka 74.000 Euro wurde der Verfall dieser Summe angeordnet.

Bei gewerbsmäßiger strafbarer Kennzeichenverletzung und bei Betrug sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor, bei unerlaubtem Handeltreiben mit Arzneimitteln eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Der Angeschuldigte kann gegen den Strafbefehl binnen zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. In diesem Fall kommt es zu einer Hauptverhandlung.

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