Ehe für alle – eine Chance für die Kirche?
Gesprächsrunde in Untermeitingen beleuchtet Aspekte der staatlichen und kirchlichen Ehe
Die Einführung der Ehe für alle durch den Deutschen Bundestag habe in der katholischen Kirche für Befremden gesorgt, sagte Maria Schneider im Rahmen der Papst-Franziskus-Gespräche in Untermeitingen. Durch die Entscheidung des Bundestages am 30. Juni 2017 wurde der Begriff der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften im Bürgerlichen Gesetzbuch. Deren vorher schon bestehende gleiche Rechte seien dadurch um das Adoptionsrecht erweitert worden, sagte Referent Ulrich Hoffmann, der als Pastoralreferent in der Diözese Augsburg tätig und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für katholische Familienbildung ist und über langjährige Erfahrungen als Ehe- und Familienseelsorger verfügt.
Der Staat habe seiner Meinung nach gute Gründe, Ehe und Familie unter seinen besonderen Schutz zu stellen, da durch die rechtsverbindliche gegenseitige Verantwortung und Fürsorge Lasten vom Staat auf die Ehepartner übertragen werden. Hoffmann trennte zunächst klar die staatliche Ehe von der kirchlichen Ehe ab. Weil die Familie den Fortbestand der Gesellschaft durch Geburten garantiere, belohne sie der Staat mit steuerlichen und rechtlichen Vergünstigungen. Auch den gleichgeschlechtlichen Beziehungen könne die Verbindlichkeit und Verlässlichkeit der gegenseitigen Zuneigung nicht abgesprochen werden, sagte Hoffmann und plädierte für deren rechtliche Gleichstellung.
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