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04.07.2007

Ein Abi-Albtraum vor Gericht beendet

Schwabmünchen l uri l Einst wirbelte er viel Staub auf: Nach gut einem Jahr ist dieser Abi-Albtraum endlich vorbei und ging für drei Jugendliche glimpflich aus. Wegen Urkundenfälschung wurden vor dem Amtsgericht Schwabmünchen unter Vorsitz von Richter Heinrich Heitzer drei ehemalige Abiturienten des Gymnasiums Königsbrunn nach dem Jugendstrafrecht verwarnt. Außerdem wurden ihnen jeweils 36 Stunden Hilfsdienste auferlegt. Damit gelten die Heranwachsenden nicht als vorbestraft. Das Urteil ist rechtskräftig.

Von seinem Auskunftsverweigerungsrecht machte der Initiator der nachträglichen "Verfälschungen" von Abiturarbeiten Gebrauch - der Mathematiklehrer, der sich derzeit in stationärer Behandlung befindet. In Kürze wird sich der Pädagoge vor dem Schöffengericht Augsburg verantworten müssen. Außerdem wurde gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Alle drei Angeklagten räumten ohne Umschweife die ihnen zur Last gelegten Vorwürfe ein. Ihre im Mai 2006 vorgelegten Mathematik-Arbeiten waren wegen "Unterschleifs" (Unterschlagung) allesamt mit null Punkten bewertet worden. Teilweise erst im November wurden die heute 20-Jährigen zu einer mündlichen Prüfung zugelassen. Alle drei bestanden ihr Abitur.

Am 17. Mai des vergangenen Jahres fand am Gymnasium Königsbrunn die schriftliche Abiturprüfung im Leistungskurs Mathematik statt. Als Kursleiter führte der jetzt abwesende Lehrer die Erstkorrektur durch. Nur wenige Tage später nahm der Mann Kontakt zu einem seiner Schüler auf, um sich mit ihm über dessen "Mathe-Abitur" zu unterhalten. Auf einem Parkplatz in seinem VW-Bus fand das Treffen statt. Dabei wurde der 20-Jährige von seinem Lehrer aufgefordert, einen Teil seiner Arbeit nochmals zu schreiben, damit das Ganze "auf sechs bis sieben Punkte" hinauslaufe.

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