Ein "läppisches Schild" beschäftigt die Behörden
Hurlach Es geht um das Verkehrszeichen 365-53. Es weist auf eine Flüssiggastankstelle hin - oder auch nicht. Hurlachs Bürgermeister Wilhelm Böhm setzte sich dafür ein, dass ein solches 60 auf 60 Zentimeter großes Hinweisschild an der neuen B 17 installiert wird, um Autofahrer auf die im Gewerbegebiet befindliche Tankstelle hinzuweisen. Das Schild wurde zwar nie aufgestellt, Böhms Antrag zieht aber mittlerweile seine Kreise bis ins bayerische Innenministerium.
Seit Anfang August fließt an der Tankstelle unweit der Bundesstraße der Sprit. Aber auch Fahrzeuge mit Flüssiggasantrieb bekommen dort Kraftstoff. "Um den einen oder anderen Autofahrer mehr an die Tankstelle zu bringen", startete Bürgermeister Wilhelm Böhm Anfang des Jahres bei der Verkehrsbehörde des Landratsamtes Landsberg die Anfrage nach einem Hinweisschild für die Tankstelle auf der neuen B 17, ähnlich wie bei Hinweisschildern an Autobahnen.
Abteilungsleiter Thomas Szczepkowski prüfte das Anliegen und studierte dabei die Gesetzesbücher, die "Richtlinien für wegweisende Beschilderung" (RWB). Und, da es sich bei der neuen B 17 um eine autobahnähnliche Trasse handelt, auch die Richtlinien für Autobahnen, kurz RWBA. "Die Tankstelle in Hurlach ist keine, wie es sie an einer Autobahn gibt, wo zum Beispiel auch eine Rastanlage integriert ist. Deshalb bleibt nur die Möglichkeit, auf das in Hurlach erhältliche Flüssiggas hinzuweisen", so Szczepkowski, der beim Staatlichen Bauamt Weilheim das Anbringen des Zeichens 365-53 anordnete. Vergeblich. Denn das Staatliche Bauamt gab den Fall an die nächst höhere Instanz weiter, an die Regierung von Oberbayern.
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