
Mann beleidigt Polizisten 56 Mal


Immer wieder schickt ein 44-Jähriger Sprachnachrichten an die Schwabmünchner Dienststelle. Nun steht er vor dem Amtsgericht
Wer bei der Polizei anruft, hat im Normalfall einen guten, meist sogar einen wichtigen Grund. Sei es, ein Verbrechen zu melden, jemanden anzuzeigen oder als Zeuge einen Hinweis zu geben. Es gibt aber auch seltene Anrufe, deren Sinn sich nicht erschließt – so auch in dem nun am Augsburger Amtsgericht verhandelten Fall.
Ein 44-jähriger Mann schickte beleidigende Sprachnachrichten an die Polizeiinspektion in Schwabmünchen. Aber nicht nur eine oder zwei. Nein, insgesamt 56 Mal beleidigte der Mann die Beamten telefonisch – und das alles in einem Zeitraum von nur wenigen Tagen im Frühjahr dieses Jahres.
Angeklagter: „Ich war neben der Linie“
Warum er die beleidigenden Nachrichten versendete, konnte der groß gewachsene, gelernte Bäcker auf die Fragen von Richter Dominik Wagner nicht beantworten. Er habe sich in etwas verrannt, sagte er mit leiser Stimme während der Verhandlung. „Ich war neben der Linie und nicht der, der ich jetzt bin“, flüsterte der Angeklagte. Was das genau bedeute, versuchte seine Verteidigerin Cornelia McCready zu erklären.
Ihr Mandant habe eine falsche Wahrnehmung der Realität. Er sei beispielsweise der Auffassung, dass er mit seiner Frau noch zusammen und die Ehe noch zu retten sei – das entspreche jedoch ganz und gar nicht der Realität. „Er befindet sich in einem Ausnahmezustand“, erklärte seine Verteidigerin.
Wegen seiner psychischen Erkrankung möchte er sich deshalb in Behandlung begeben. Dass der 44-Jährige ausgerechnet die Schwabmünchner Polizeibeamten beleidigte, sei reiner Zufall gewesen. Ebenso, dass ein laut dem Angeklagten ausgedachter Name tatsächlich auf der Dienststelle existiere.
Mann muss in anderer Sache eine Geldstrafe zahlen
Gegen den Angeklagten gebürtigen Augsburger lag unter anderem wegen Beleidigung und Hausfriedensbruch bereits ein Strafbefehl in Höhe von 2250 Euro vor. Während der Verhandlung bestätigte der Mann, dass er diese Summe nicht nur zahlen könne, sondern auch werde. Da die durch die beleidigenden Sprachnachrichten zu erwartende Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht fallen würde, wurde das nun verhandelte Verfahren am Augsburger Amtsgericht eingestellt.
Der Haftbefehl gegen den 44-Jährigen, der seit knapp zwei Monaten in Untersuchungshaft in der JVA Gablingen saß, wurde aufgehoben.
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