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  3. Waffenrecht: Gegen die alte Pistole im Nachtkästchen

Waffenrecht
31.03.2011

Gegen die alte Pistole im Nachtkästchen

Jürgen Ring, der zweite Vorsitzende der Jägervereinigung Augsburg, zeigt, wie er seine Waffen aufbewahrt.
Foto: Foto: Marcus Merk

Das Landratsamt überprüft alle Besitzer von Pistolen und Gewehren, ob die Aufbewahrung sicher ist. Probleme machen dabei am meisten geerbte Stücke

Landkreis Augsburg Die Aufgabe ist groß: Seit gut einem Jahr ist die Waffenbehörde im Landratsamt Augsburg dabei, mit allen 6000 Schusswaffenbesitzern im Landkreis Kontakt aufzunehmen, um herauszufinden, wie jeder Einzelne seine Waffen aufbewahrt. Auch in Stichproben vor Ort wird genau nachgesehen, ob Handfeuerwaffen tatsächlich gut verschlossen sind und nicht in falsche Hände geraten können.

Genau diesen Aspekt des verschärften bayerischen Waffengesetzes findet Jürgen Ring, zweiter Vorsitzender und Pressesprecher der Jägervereinigung Augsburg, „ein bisschen happig“, wie er sagt. Das verschärfte Gesetz war vor knapp zwei Jahren entstanden nach dem Amoklauf in Winnenden, als ein junger Mann die Waffe seines Vaters aus dem Nachtkästchen nahm und damit ein Blutbad anrichtete.

Nun können Stichproben laut Gesetz auch ohne vorherige Ankündigung durchgeführt werden. Das bedeutet: Ein Mitarbeiter des Landratsamtes fährt zur Adresse eines Waffenbesitzers, klingelt und bittet um Einlass, um nach dem Rechten zu sehen. „Sogar bei Verdacht auf ein Verbrechen benötigt die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss des Staatsanwalts“, so Jürgen Ring.

Manche Waffenbesitzer lassen die Mitarbeiter nicht herein

Diese Vorgehensweise, wie sie der bayerische Innenminister Joachim Herrmann aber ausdrücklich verstärkt wünscht, wird seit ein paar Monaten auch im Augsburger Landratsamt praktiziert. „Es kommt schon vor, dass die Waffenbesitzer uns dann nicht hineinlassen“, so Horst Kuchenbaur, zuständiger Sachbearbeiter für Waffenrecht. Mehr als einmal im Monat kämen seine Mitarbeiter aber gar nicht dazu, vor Ort nach schlecht aufbewahrten Pistolen oder Gewehren zu schauen. „Mehr ist einfach nicht machbar“, so Kuchenbaur.

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Stattdessen werden alle Waffenbesitzer angeschrieben. Die müssen dann, zumeist per Foto oder Rechnungskopien, genau nachweisen, wie ihre Waffen aufbewahrt werden. „Die Fragen sind sehr genau und gehen bis zum Aufbewahrungsort des Tresorschlüssels“, so die Erfahrung von Jürgen Ring. Auch werde kontrolliert, dass die angegebene Munition auch zu den Waffen passe.

Dabei gebe es mit Sportschützen und Jägern im Grunde auch keine Probleme, so Horst Kuchenbaur. Es seien eher die sogenannten Altbesitzer von Waffen, die ihre Waffenbesitzkarte in den 70er Jahren damals unter ganz anderen Voraussetzungen erworben haben, sowie die Erben von Waffen, bei denen zu Hause nicht immer ein Tresor bereitstehe.

Genau aus dieser Gruppe hätten auch bereits 250 Personen ihre Erlaubnis zum Waffenbesitz zurückgegeben, seit das verschärfte Gesetz in Kraft ist, so Kuchbaur. Wie viele Waffen dabei genau abgegeben und vernichtet wurden, kann er aber nicht sagen.

„Beim Landratsamt waren es 200, aber es können gut dreimal so viele sein.“ Denn auch bei berechtigten Händlern oder der Polizei könne man Handfeuerwaffen abgeben und vernichten lassen, so der Sachbearbeiter.

Eine Pistole im Nachtkästchen, das dürfe es auf keinen Fall geben, so Jürgen Ring. „Wenn ich eine Waffe aufbewahre, dann bin ich auch dafür verantwortlich.“

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