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  3. Königsbrunn: Königsbrunn sieht von Klage gegen Landratsamt ab

Königsbrunn
02.05.2024

Königsbrunn sieht von Klage gegen Landratsamt ab

In Königsbrunn soll es zukünftig einen einfachen Bebauungsplan geben für Gebiete, die bislang keinen haben.
Foto: Anne Wall (Symbolbild)

Weil das Landratsamt Wohnraum über die Stellplatzsatzung der Stadt stellte, erwog diese zu klagen. Jetzt will der Stadtrat einen anderen Weg einschlagen.

Die Stellplatzsatzung für ein geplantes Bauvorhaben in der Haunstetter Straße hatte zu Uneinigkeit zwischen der Stadt Königsbrunn und dem Landratsamt geführt. Die Bauausschuss-Mitgleider hatten sogar die Einreichung einer Klage erwogen, sollten die Bauexperten in Augsburg auf Wohnraum zulasten der Stellplatzsatzung bestehen. Im Stadtrat schlägt Bürgermeister Franz Feigl nun eine andere Richtung vor und will 20 einfache Bebauungspläne aufstellen.

Eine Klage solle nicht das Handwerkszeug der Stadt sein, sagt Bürgermeister Franz Feigl. Vielmehr solle das die Bauleitplanung sein. In den vergangenen drei Jahren hätte die Stadt über neun Bauvorhaben von massiver Nachverdichtung verhandelt. Nicht immer müsse man dafür einzelne qualifizierte Bauanträge verhandeln. Ein einfacher Bebauungsplan würde vieles regeln, wie den Abstand zur Straße oder die Grundstücksentwässerung. Nach seinem Vorschlag wolle man über alle Gebiete ohne Bebauungsplan gehen, um für diese einen einfachen Bebauungsplan zu erstellen. Das sei ein wirksames Konzept, an dem das Landratsamt nicht vorbeikomme. Wichtig sei nur, dass die Stadt sich dann auch selbst an diese Bebauungspläne halte und bei einzelnen Bauvorhaben nicht abweiche. 

Königsbrunn will Verbindlichkeit statt Einzelentscheidungen bei Bauprojekten

Fabian Zehner, Leiter der Bauverwaltung, erläuterte die Gründe für den geplanten Aufstellungsbeschluss. Man wolle Rechtsverbindlichkeit schaffen und weniger Einzelfälle verhandeln. Jeder wolle immer mehr bauen und der Bauausschuss sei beispielsweise bei der Höchstzahl an Wohneinheiten oder Zufahrten vom groben Rahmen, den der Paragraph 34 des Baugesetzbuchs vorgibt, oft abgewichen. Alexander Leupolz (CSU) begrüßte den Vorschlag und wies auf die Vereinfachung der Arbeit des Rates hin, wenn für alle innerhalb eines Bebauungsplans das Gleiche gelte und Anträge von verschiedener Seite der Stadt nicht unzählige Male vorgelegt würden. Doris Lurz (Grüne) hielt zur Eile an, denn für das geplante Gebiet lägen schon Bauanträge vor. Man habe im Bauausschuss teils Dinge verschlimmert, weil Anträgen stattgegeben wurde. 

Mit einer Gegenstimme beschloss der Stadtrat die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans für das erste Gebiet von insgesamt 20 ohne Bebauungsplan: das Gebiet westlich der Haunstetter Straße, westlich der Flurgrenze der Stadt Königsbrunn, nördlich der Angerstraße und südlich der Beethovenstraße.

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