Reichsbürger oder nicht? Mann aus dem Kreis Augsburg verklagt den Freistaat
Plus Ist ein Mann aus dem südlichen Landkreis ein Reichsbürger? Um diese Frage ging es in einem Prozess vor dem Augsburger Verwaltungsgericht.
Der Mann hatte 2020 einen Kleinen Waffenschein beantragt, der dazu berechtigt, Schreckschuss- und Signalwaffen zu benutzen. Den hatte ihm die "Untere Waffenbehörde" beim Landratsamt Augsburg verweigert. Die Begründung: Er war mit Äußerungen aufgefallen, die eine Zugehörigkeit zur Reichsbürgerszene nahelegen. Als Reichsbürger werden Menschen bezeichnet, die die Existenz der Bundesrepublik als rechtmäßigen Staat abstreiten. Für sie existiert das Deutsche Reich weiterhin fort. In den letzten Jahren war die Reichsbürger-Szene vor allem durch gewalttätige Aktionen in die Schlagzeilen geraten. Unter anderem tötete ein Reichsbürger 2016 in Nürnberg einen Polizisten.
Mann aus dem Kreis Augsburg scheiterte mit Antrag auf Kleinen Waffenschein
Der Mann verklagte nach dem ablehnenden Bescheid den Freistaat Bayern, weshalb es nun zu dem Prozess vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg kam. Letztlich ging es bei der Verhandlung am Dienstag um die Frage, ob der Kläger aus dem südlichen Landkreis ein Reichsbürger ist oder nicht. Um dies zu klären, sagten nicht nur zwei Kripobeamte des Polizeipräsidiums Schwaben Nord aus Augsburg als Zeugen aus, sondern auch ein Abteilungsleiter des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz aus München. Der Mann aus dem südlichen Landkreis bestritt mehrfach vor Gericht, ein Reichsbürger zu sein.
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