Der Abstieg dürfte besiegelt sein
Der Revisionsantrag des ASV Hiltenfingen beim Verbandssportgericht ist abgelehnt. Ein Gang vor das Zivilgericht scheitert wohl an den zu hohen Kosten
Hiltenfingen Zurückgewiesen vom Verbandssportgericht wurde der Revisionsantrag des ASV Hiltenfingen gegen das Urteil des Bezirkssportgerichts vom 17. Februar dieses Jahres. Damit bleibt es beim Abzug von 15 Punkten für den ASV Hiltenfingen. Sollte sich der Verein nicht zu einem erneuten Revisionsantrag durchringen, dürfte er endgültig aus der Kreisliga abgestiegen sein.
Das Verbandssportgericht sieht die Voraussetzungen für die nachträglichen Spielwertungen (Punktabzüge für Hiltenfingen) als erfüllt an. Mehrere Ungereimtheiten sprechen laut Gericht dagegen, dass die Abmeldung des Spielers Rene Wendler tatsächlich am 30. Juni 2010 erfolgt sei. „Der Tag der Abmeldung kann von den Beteiligten nicht einvernehmlich rückwirkend festgelegt werden. Die Eintragung auf dem Spielerpass hat daher keinen abschließenden Charakter. Vielmehr muss das Sportgericht bei Zweifeln aufklären, ob der eingetragene Tag der Abmeldung auch der tatsächlichen Abmeldung entspricht“, argumentiert das Verbandssportgericht.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.