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  5. Spezifische Bestimmungen: Die Corona-Regeln der UEFA

Spezifische Bestimmungen
21.10.2020

Die Corona-Regeln der UEFA

Die UEFA hat angesichts der Corona-Pandemie für die Gruppenphasen der Europapokal-Wettbewerbe «spezifische Bestimmungen» erlassen.
Foto: Sebastian Widmann/Getty-Pool/dpa

Partien auf neutralem Platz, Terminverlegungen und Mini-Kader: Die Europäische Fußball-Union hat angesichts der Corona-Pandemie für die Gruppenphasen der Europapokal-Wettbewerbe mehrere "spezifische Bestimmungen" erlassen.

Betroffen sein könnten auch der FC Bayern, bei dem Serge Gnabry positiv auf das Coronavirus getestet wurde, sowie zudem Borussia Dortmund, RB Leipzig und Borussia Mönchengladbach - möglicherweise sogar als Gastgeber von Spitzenspielen ohne deutsche Beteiligung.

"Alle Vereine, die an der Gruppenphase teilnehmen, haben sich nach besten Kräften darum zu bemühen, ihren von der UEFA bestätigten Austragungsort gegebenenfalls als neutralen Austragungsort für andere Spiele verfügbar zu machen", schreibt die UEFA vor. Sollten Partien der Königsklasse wegen lokaler Corona-Restriktionen verlegt werden müssen, könnte auch bei den Bundesligisten angefragt werden. Allerdings bietet der eng getaktete Spielkalender kaum Ausweichmöglichkeiten.

TERMINPLAN

Geplant ist der letzte Gruppenspieltag am 8. und 9. Dezember. Vorsorglich erlaubt die UEFA aber, dass die Vorrunde in diesem Jahr erst bis zum 28. Januar 2021 abgeschlossen werden muss. Klappt das nicht, legt das UEFA-Exekutivkomitee "Grundsätze" dafür fest, dass die Teilnehmer an der K.o.-Runde der Champions League und Europa League bestimmt werden.

Verhindern nationale Regelungen die Ausrichtung eines Spiels, trägt in der Regel der Heimverein die Verantwortung für die Suche nach einem Ausweichtermin und/oder -ort. Auch, wenn das Land des Gastvereins die Reise zum Spiel unmöglich macht. Dann aber werden die entstehenden Kosten geteilt. Grundsätzlich sollen alle Clubs um "Ausnahmegenehmigungen von bestehenden Reisebeschränkungen wie Grenzschließungen und Quarantänebestimmungen" bemüht sein.

CORONA-TESTS

Positive Corona-Tests innerhalb der Mannschaft führen nicht zwangsläufig zu Spielabsagen. Stehen mindestens 13 Spieler zur Verfügung (einschließlich mindestens eines Torhüters) muss das Spiel am geplanten Termin ausgetragen werden. Verhindert würde dies allerdings beispielsweise durch die Anordnung einer Quarantäne für die gesamte Mannschaft durch die Behörden.

Die Vereine haben auch die Möglichkeit, zunächst nicht für den Europapokal registrierte Spieler nachzumelden. Neuansetzungen mit dann negativ getesteten Spielern sind möglich. Klappt das nicht, verliert der verantwortliche Verein die Partie am Grünen Tisch.

SCHIEDSRICHTER

Wird ein Mitglied des Schiedsrichterteams positiv auf das Coronavirus getestet, behält sich die UEFA das Recht vor, Ersatzschiedsrichter zu benennen, die auch aus dem Land eines der am Spiel beteiligten Vereine kommen können.

ZUSCHAUER

Grundsätzlich sind zu den Partien Zuschauer zugelassen, maximal 30 Prozent der Stadionkapazität dürfen genutzt werden. Auswärtsfans sind nicht zugelassen. Allein die vergangenen Tage in der Bundesliga zeigten aber, dass eher in seltenen Fällen mehrere Tausend Zuschauer in den Stadien zu sehen sein werden. Bedingungen sind zudem das Abstand halten sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes durch alle Besucher. Das letzte Wort haben die lokalen Gesundheitsbehörden.

© dpa-infocom, dpa:201021-99-25088/2 (dpa)

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