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Unfreiwillig Schwarzfahrer: Wie man Geldbußen umgehen kann

Foto: Lukas Schulze (dpa)

"Die Fahrscheine, bitte!" Wer kein Ticket vorzeigen kann, zahlt seit Juli mehr Geld: 60 Euro kostet Schwarzfahren bundesweit. Wer sich schlichtweg keinen Fahrschein gekauft hat, muss das Bußgeld blechen. Nicht immer fahren Fahrgäste allerdings freiwillig ohne gültiges Ticket.

Ein typischer Fall sind kaputte Ticketautomaten oder -entwerter. Um die Störung beweisen zu können, notiert man sich Uhrzeit, Standort, Gerätenummer und meldet den Defekt gegebenenfalls telefonisch, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ein Handy-Foto ist auch ein hilfreicher Nachweis, um eine Geldbuße zu verhindern. Im Zug muss gleich der Zugbegleiter über den Defekt informiert werden. Steigt man um, muss an der Umsteigestation ein gültiges Ticket gekauft werden.

Auch Vergesslichkeit kann Fahrgäste zu Schwarzfahrern machen: Bei der Fahrschein-Kontrolle stellt man fest, dass seine Monatskarte noch zu Hause liegt. Wer dann erwischt wird, muss innerhalb einer Frist sein Monatsticket beim Verkehrsunternehmen vorlegen. Statt 60 Euro Bußgeld wird in dem Fall lediglich eine Bearbeitungsgebühr fällig. Das klappt aber nur, wenn das Ticket auf den Namen des Nutzers ausgestellt ist, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Übertragbare Tickets seien nicht nachzeigbar.

Handytickets sind nur gültig, wenn sie vorm Einsteigen gekauft wurden, warnen die Verbraucherschützer. Die Nutzer müssen außerdem darauf achten, dass ihr Mobiltelefon genug Akku hat und das Ticket auch ohne Internetverbindung anzeigen kann.

Ärgerlich ist, wenn man wegen eines falschen Tickets schwarzfährt. Ist eine falsche Beratung am Bahnhof dafür der Grund, kann man das nur schwer nachweisen. Dafür muss ein Zeuge benannt werden oder eine Bestätigung des Schaltermitarbeiters vorliegen. Es kann sich jedoch trotzdem lohnen, in solchen Fällen um Nachlass der Strafgebühr zu bitten, empfiehlt die Verbraucherzentrale.

Bei einer Tariferhöhung verfallen alte Einzel- und Mehrfachtickets nicht automatisch: Sie können für eine bestimmte Übergangszeit noch benutzt werden. Wer selten fährt, prüft also besser regelmäßig die aktuellen Preise. Sind die angestiegen, macht man sich lieber vorher schlau, ob die Übergangszeit noch läuft. Danach riskiert man sonst eine 60 Euro teure Fahrt.

Wer Einspruch gegen ein Schwarzfahr-Bußgeld erheben will, findet auf dem ausgehändigten Zahlschein alle nötigen Infos: Aktenzeichen, Frist und Adresse des Unternehmens. Bei der Einspruchsfrist zählt der Tag der Kontrolle bereits mit, betonen die Verbraucherschützer. (dpa)

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