Ein kleiner Auffahrunfall und seine großen Folgen
Ein 70-Jähriger lebt am Existenzminimum. Vor Gericht kämpft er um jeden Euro. Und um seine Mobilität.
Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, dann ist es passiert. Eine Situation, wie sie der 70-Jährige erlebt hat, haben viele Autofahrer schon gehabt. Er ist auf der B16 bei Lauingen unterwegs, als der Wagen vor ihm plötzlich stark abbremst. Der Mann kann nicht schnell genug reagieren, es kommt zu einem Auffahrunfall. Die Fahrerin und ihre beiden Kinder werden dabei leicht verletzt, erleiden Schleudertraumas. Weil er zuvor beim Zwischenstopp bei einem Bekannten ein Bier getrunken und 0,32 Promille im Blut hat, wird der Unfall nicht als Ordnungswidrigkeit behandelt, sondern von der Staatsanwaltschaft als fahrlässige Körperverletzung in drei Fällen eingestuft. Geregelt wird das Ganze zunächst ohne Verfahren per Strafbefehl. Doch der geht davon aus, dass der Rentner viel mehr Geld zur Verfügung hat, als wirklich der Fall ist.
So legt der Mann Einspruch ein. Denn tatsächlich, sagt er in der Verhandlung vor Amtsrichter Patrick Hecken, habe er nach einem Leben voller Arbeit als Selbstständiger nur eine Rente von 68 Euro im Monat. Weil das nicht zum Leben reicht, verdient er sich mit einer Nebentätigkeit noch etwas dazu. Was er dadurch einnimmt, ist unterschiedlich. Etwa 100 Euro im Monat werden es sein. Doch dafür ist er auf den Führerschein angewiesen. Und da liegt der nächste Knackpunkt. Denn der Strafbefehl beinhaltete auch einen Monat Fahrverbot. „Ich muss dazuverdienen, das ist mein Brot“, argumentiert der Mann vor Gericht und führt an, dass er sich in 52 Jahren im Straßenverkehr nie etwas habe zuschulden kommen lassen. Sein Verkehrsregister ist tatsächlich blütenrein. Und das, obwohl der Mann, wie er selbst sagt, täglich etwa 100 Kilometer mit dem Auto unterwegs ist. „Das ist schon ungewöhnlich“, sagt Richter Patrick Hecken.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.