Strenge Auflagen zum Schutz für Teilnehmer
Auch Zuschauer müssen geschützt werden. Ein Überblick über die Gaudiwürmer in der Region
Region Wertingen Nicht breiter als 2,55 Meter, nicht höher als vier Meter und nicht länger als zwölf Meter (Einzelfahrzeug beziehungsweise Anhänger) dürfen die Faschingswägen im Landkreis Dillingen sein. Die Gesamtlänge einer Fahrzeugkombination darf bis zu 18,75 Meter betragen. So ist unter anderem im Merkblatt des Landratsamts Dillingen zu lesen, welches im Vorfeld vom Veranstalter an jeden Teilnehmer geschickt werden muss.
Denn bei allem Spaß an tollen Wägen und Freude am Feiern steht der Schutz der Teilnehmer und Zuschauer im Vordergrund. Umzugsteilnehmer, die gegen die Vorgaben verstoßen, dürfen vom Veranstalter, aber auch von der Polizei von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Das Vorbaumaß darf nicht mehr als 3,50 Meter betragen. „Die Vorbauten werden insbesondere wegen der notwendigen Aggregate angebracht“, teilt Pressesprecher Peter Hurler mit. Vor allem wichtig ist ein ausreichender Versicherungsschutz, der die Haftung des Veranstalters gegenüber den beförderten Personen mit einschließt.
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