Messerstecherei nahe Wertinger Volksfest: Angeklagter verurteilt
Plus Im Prozess um die Messerstecherei in Wertingen liegen die Ansichten über die Geschehnisse weit auseinander. Es gibt nun ein Urteil.
Im Verfahren um eine Auseinandersetzung nahe des Wertinger Volksfestplatzes im vergangenen Jahr ist am Dienstag vor dem Amtsgericht Augsburg ein Urteil gefallen. Nach vier Verhandlungstagen, der Befragung etlicher Zeugen, einem psychiatrischen Gutachten und drei Staatsanwälten sind die Auffassungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, was sich im Mai 2023 zugetragen hat, noch immer diametral verschieden. Richterin Silke Knigge und zwei Schöffen kommen nach langer Beratung schließlich zu dem Schluss: Der 26-jährige Angeklagte muss weiter in Haft bleiben.
In der Anklageschrift wird dem Wertinger Mann vorgeworfen, im Streit zunächst mit dem Knauf des Klappmessers auf seinen Kontrahenten eingeschlagen zu haben, wenig später soll er mit der Klinge in Richtung Hals gestoßen haben. Ein weiterer Stich habe den 16-Jährigen am Oberarm und am Rücken erwischt. Nicht die Rede ist in der Anklageschrift von einem Teleskop-Schlagstock. Doch dieser war wohl auch in die Auseinandersetzung involviert. Laut Anwalt Felix Dimpfl habe der 26-Jährige damit einen Schlag ins Gesicht abbekommen.
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