Unternehmern droht in der Corona-Krise die Insolvenz-Falle
Plus Die Insolvenzanmeldepflicht ist nur noch in Ausnahmefällen ausgesetzt, warnen Politiker und Fachleute. Unternehmer haften und können sich leicht strafbar machen.
Die Corona-Epidemie hat der deutschen Wirtschaft den größten Einbruch seit Jahrzehnten beschert, Kinos, Einzelhändlern, Gastronomen brach die Geschäftsgrundlage weg. Um zu verhindern, dass Unternehmen binnen Wochen in den Abgrund stürzen, hatte die Bundesregierung im ersten Lockdown 2020 nicht nur schnelle Hilfen gezahlt, sondern auch die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, ausgesetzt. Die Aussetzung ist bis heute mehrmals verlängert worden, allerdings haben sich die Bedingungen dafür gewandelt. Fachleute warnen deshalb davor, dass Unternehmen längst wieder Insolvenz anmelden müssten, weil die Kriterien für sie nicht greifen.
„Das Fenster, einer Insolvenzanmeldung zu entgehen, hat sich schrittweise geschlossen“, sagt Christoph Niering, Vorsitzender des Verbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands. „Es ist ein gravierendes Problem, dass sich Betriebe dessen nicht ohne Weiteres bewusst sein können“, erklärt er. „Hier liegt ein großes Risiko für die Geschäftsführer, da Unwissenheit nicht vor Strafe und persönlicher Haftung schützt.“
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