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  3. Diesel-Affäre: Dicke Luft zwischen Berlin und Brüssel

Diesel-Affäre
17.07.2017

Dicke Luft zwischen Berlin und Brüssel

Bei niedrigen Temperaturen werden Diesel-Abgase nicht gereinigt. Das stört Verkehrsminister Dobrindt, vor allem weil unklar ist, ab wie viel Grad das gilt.
Foto: dpa

Die EU Kommission und das Verkehrsministerium streiten sich über Abschalteinrichtungen. Es gibt Ausnahmen, in denen sie erlaubt sind. Nur wann gelten diese Regeln?

Bei der Aufarbeitung des Dieselskandals gibt es neuen Ärger zwischen Brüssel und Berlin. Die EU-Kommission rügt zum wiederholten Male das deutsche Krisenmanagement. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) sieht das Problem an anderer Stelle: Er verlangt klarere EU-Vorgaben zum Einsatz von Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen. Die Nutzung von Abschaltsystemen ist in Europa zwar seit 2007 verboten. Es gibt aber Ausnahmen – etwa wenn Motorschäden oder eine Beeinträchtigung der Sicherheit drohen.

EU-Industriekommissarin Elzbieta Bienkowska sagte der Welt, vor Auffliegen des Dieselskandals sei die EU nie um eine Präzisierung der Abgasregeln gebeten worden. „Unseres Wissens hat vor dem Abgasskandal keine Zulassungsbehörde, keine Aufsichtsbehörde, kein technischer Dienstleister und kein Autohersteller je offiziell bei der Kommission eine rechtliche Beratung in Sachen Abschalteinrichtungen oder Abgaskontrollstrategien verlangt“, sagte sie. „Sie wollten es anscheinend nicht wissen. Jetzt wollen sie die Schuld der Kommission zuschieben.“ Die Kommission sei darauf angewiesen, dass die Mitgliedsstaaten die Einhaltung der EU-Abgasgesetzgebung überwachten und durchsetzten. „Aber dieses System hat offensichtlich versagt.“

Das Bundesverkehrsministerium hält dagegen, Deutschland habe die Sanktionsvorschriften aus den europäischen Bestimmungen zur Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt. Außerdem habe Deutschland „als einziges europäisches Land“ einen umfassenden Maßnahmenkatalog mit Sofortmaßnahmen zur gezielten Vermeidung von unzulässigen Abschalteinrichtungen umgesetzt.

Im Mittelpunkt des Streits steht das sogenannte Thermofenster. Es regelt die Abgasnachbereitung in bestimmten – niedrigen – Temperaturbereichen herunter. Die Hersteller argumentieren, dass so Bauteile im Motor geschützt werden. Dobrindt fordert, dass diese Ausnahmen massiv eingeschränkt werden, die mit Motorschutz begründet werden können. Aktuell gebe es zu viel Spielraum mit der Folge, dass der schlechteste Ingenieur, oder der, mit dem qualitativ schlechtesten Motor, für sich die meisten Ausnahmen in Anspruch nehmen könne.

Die deutsche Autoindustrie und die Politik diskutieren darüber, bei welcher Temperatur Dieselfahrzeuge künftig die Abgasreinigung herunterfahren dürfen. „Wir wollen die Emissionen deutschlandweit senken“, teilte ein Ministeriumssprecher am Samstag mit. „Ziel ist es, wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffemissionen bei Diesel-Pkw zu erreichen.“ Das Ministerium wies Informationen des Spiegels zurück, wonach die Bundesregierung für die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen Forderungen der Industrie akzeptieren will, dass diese Stickoxide bei Temperaturen unterhalb von zehn Grad weitgehend ungereinigt ausstoßen dürfen. „Entscheidungen gibt es noch nicht“, hieß es in einer Stellungnahme.

Schon jetzt gibt es beheizbare Katalysatoren, die auch bei niedrigen Temperaturen arbeiten und Abgase reinigen. Die Firma Continental stellt solche Katalysatoren her und liefert sie an die Industrie. Continental-Chef Elmar Degenhardt sagte im Interview mit der Stuttgarter Zeitung „Wenn wir die Systeme heizen, dann wird das Problem kleiner.“ Allerdings würde diese Technik Diesel-Autos teurer machen. „Je nach Fahrzeug ist mit Zusatzkosten von mehreren hundert bis 1000 Euro zu rechnen“, sagt er. Für kleinere Fahrzeuge würde sich das nicht rechnen. Aber mit dem System „lassen sich die Stickoxid-Grenzwerte bei realen Fahrbedingungen und gleichzeitig sehr kalten Temperaturen von bis zu minus sieben Grad Celsius einhalten“, sagte der Continental-Chef.

Die EU-Kommission geht in der Dieselaffäre bereits gegen Deutschland und andere Länder vor und leitete Vertragsverletzungsverfahren ein. Die Behörde sieht schwere Mängel bei der Aufarbeitung. Die Mogelei war in den USA ans Licht gekommen. (dpa, afp)

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