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  3. Elektromobilität: Dienstwagen: Steuervorteile für Hybridwagen und E-Autos?

Elektromobilität
01.08.2018

Dienstwagen: Steuervorteile für Hybridwagen und E-Autos?

Elektroautos als Dienstwagen sollen steuerlich begünstigt werden. 
Foto: Hendrik Schmidt, dpa (Symbolbild)

Wer einen Dienstwagen mit neuen Antrieben kauft, soll steuerlich stärker entlastet werden. Wie sieht die Neuregelung genau aus?

Wer in den Jahren 2019 bis 2021 ein Elektroauto oder ein Hybridfahrzeug mit einer Kombination aus Verbrennungs- und Elektromotor als Dienstwagen kauft oder least, soll nur noch halb so viel Steuern bezahlen wie die Fahrer von Benzin- oder Dieselautos. Damit will die Bundesregierung den äußerst schleppenden Verkauf von Elektroautos ankurbeln. Einen entsprechenden Gesetzentwurf, der unserer Redaktion vorliegt, will das Bundeskabinett am Mittwoch verabschieden.

Steuern für diese Dienstwagen werden halbiert

Mit der Neuregelung, die noch vom Bundestag wie vom Bundesrat beschlossen werden muss, setzt Finanzminister Olaf Scholz (SPD) eine entsprechende Vereinbarung des Koalitionsvertrags um. Um die Luftreinhaltung in den Städten zu verbessern und Fahrverbote zu verhindern, hatten sich Union und SPD geeinigt, bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge („Elektro- und Hybridfahrzeuge“) einen reduzierten Steuersatz von 0,5 Prozent des inländischen Listenpreises einzuführen. Bislang müssen alle Arbeitnehmer, die ihren Firmenwagen auch privat nutzen, als sogenannten geldwerten Vorteil monatlich ein Prozent des Listenpreises als Gehaltszuschlag versteuern. Dies gilt analog auch für Leasing-Fahrzeuge.

Dienstwagenbesitzer mit E- oder Hybridauto zahlen ab dem nächsten Jahr somit nur noch die Hälfte. Das Finanzministerium geht von Einnahmeausfällen in Höhe von 1,96 Milliarden Euro aus, der größte Teil dürfte dabei zum Ende des Zeitraumes, also 2021, anfallen.

Einen Wermutstropfen gibt es allerdings: Für besonders umweltbewusste Autofahrer, die bereits jetzt einen Dienstwagen mit E-Motor haben, gilt diese Regelung nicht – und auch nicht für den Kauf eines Dienstfahrrads mit E-Motor („Pedelecs“). Änderungen sind allerdings im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch möglich.

Kritik von Umweltschützern an Förderung von Plug-in-Hybriden

Umweltschützer kritisieren die geplante Steuerentlastung. Der ökologische Verkehrsclub VCD sieht darin eine „reine Industrieförderung“. Demnach würden PS-starke Plug-in-Hybride massiv davon profitieren, obwohl diese kaum besser für die Umwelt seien als herkömmliche Diesel oder Benziner. Durch die steuerliche Bevorzugung könnten sich Manager teure Hybrid-Autos mit hunderten PS kaufen, die sie nun deutlich günstiger versteuern könnten, kritisierte der VCD.

Der Verkehrsclub rechnet das am Beispiel eines mehr als 50 000 Euro teuren BMW 530 mit 250 PS vor. Dieser koste für einen Gutverdiener mit Spitzensteuersatz in der Benzin-Variante 212 Euro Steuern, in der Plug-in-Variante nur noch 112 Euro monatlich.

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