Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Brexit: Fragen und Antworten: Ab jetzt tickt die Brexit-Uhr

Brexit
19.06.2017

Fragen und Antworten: Ab jetzt tickt die Brexit-Uhr

Knapp zwei Jahre haben die britische und die europäische Delegation Zeit, um etwa 21000 Gesetze zu entwirren und neu zu verhandeln. Noch ist nicht klar, ob London einen „weichen“ oder einen „harten“ Brexit bevorzugt, also einen Kompromiss – oder einen Bruch mit der Europäischen Union.
Foto: Glyn Kirk, afp

Heute beginnen die Verhandlungen über den EU-Austritt Großbritanniens. Bis 2019 müssen tausende Gesetze neu aufgelegt werden. Schon jetzt glaubt niemand, dass das klappen wird.

Es geht los. Über ein Jahr nach der Entscheidung der Briten, die EU zu verlassen, beginnen heute die Verhandlungen über einen Austritt aus der Union. Steht am Ende ein „harter“ Brexit oder ein „weicher“? Und was ist das überhaupt? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Wie laufen diese Verhandlungen konkret ab?

Zunächst treffen sich die britische und die europäische Delegation von 11 bis 18 Uhr in Brüssel. Man spricht Englisch miteinander. Allerdings hat EU-Delegationsleiter Michel Barnier ausgehandelt, dass er, wenn es schwierig wird, ins Französische wechseln darf. Übersetzer stehen bereit. Zunächst dürften Grundsatzfragen wie die Tagesordnung anstehen. Danach wird auf der Ebene von Fachbeamten weiter verhandelt – möglicherweise auch parallel zu verschiedenen Themen.

Warum wird überhaupt verhandelt? Kann Großbritannien nicht einfach seine Mitgliedschaft kündigen?

Nein. Denn das Land hat ja nicht nur finanzielle Verpflichtungen übernommen. Es müssen auch 21000 Gesetze besprochen und entwirrt werden. Dabei geht es um zentrale Themen – zum Beispiel um die Frage, ob die rund 3,5 Millionen Bürger aus anderen EU-Staaten, die jetzt schon im Vereinigten Königreich leben, weiter ein Aufenthaltsrecht haben. Oder ob sie sich alle neu um eine Erlaubnis bewerben müssen. Das Gleiche gilt umgekehrt für die über 1,2 Millionen Briten, die in den 27 Staaten der Gemeinschaft leben.

Es wird oft von einem „harten“ oder „weichen“ Brexit gesprochen. Was ist damit eigentlich gemeint?

Vereinfacht gesagt geht es um Kompromiss oder Bruch. Bei einem weichen Brexit würden beide Partner viel aufeinander zugehen. Großbritannien könnte einen Großteil der EU-Gesetze übernehmen oder bestehen lassen und würde europäische Standards im Grundsatz beibehalten. Auch der Zugang zum Binnenmarkt bliebe offen – was für London undenkbar ist. Denn dann müsste man auch die Personenfreizügigkeit akzeptieren. Dann dürften die Unternehmen der Insel weiter ihre Produkte ohne Zollzuschläge auf dem Kontinent verkaufen, die europäischen Firmen würden weiter Zugang zum britischen Markt haben. Bei einem „harten“ Brexit würde London praktisch alles kündigen, was von Europa je übernommen wurde. Dies dürfte zu großen Problemen bei Import und Export führen, Zölle würden wieder eingeführt und alle Produkte verteuert. Und es gibt viele Fragen, die auch den Bürger betreffen. Zum Beispiel: Werden die EU-Passagierrechte künftig noch für Flüge mit britischen Airlines gelten?

Es heißt, Premierministerin Theresa May wolle insgeheim keinen Deal. Was wäre daran so schlimm?

Kein Deal heißt offener Bruch. In diesem Fall müsste London seine Beziehungen zur EU praktisch völlig neu definieren und aushandeln. May könnte damit erreichen, dass sie nicht mehr gegen die 27er-Union anrennen muss, sondern mit jedem Mitgliedstaat einzeln politische und wirtschaftliche Abkommen auskungelt – was wohl Jahre dauern würde. Das will Brüssel verhindern.

Um welche Themen geht es denn überhaupt?

Neben dem Aufenthaltsrecht für die EU-Ausländer auf der Insel beziehungsweise der britischen Auswanderer auf dem Kontinent muss geklärt werden, welche finanziellen Verpflichtungen London für die laufende Finanzperiode bis 2020 eingegangen ist. Dazu zählen Förderprogramme, aber auch Pensionen für EU-Beschäftigte. Denn die Gemeinschaft hat ja alle ihre Ausgaben geplant, und darin sind die Beiträge Londons enthalten. Ein drittes Thema ist die Grenze zwischen dem EU-Mitglied Irland und der britischen Provinz Nordirland. Sie würde zur Außengrenze der EU, was de facto zu einer Spaltung des Landes führen könnte. Aus politischen Gründen wollen beide Seiten dies verhindern.

Müssen die britischen Europaabgeordneten das Parlament verlassen?

Die Parlamentarier wurden streng genommen zwar von London entsandt, üben ihr Mandat allerdings im Namen aller EU-Bürger aus. Deshalb sollen sie – ebenso wie der britische Kommissar – bis zum Ende der Legislaturperiode bleiben. Nach der Europawahl 2019 wird sich das Parlament dann allerdings verändern. Denn die Zahl der Sitze ist mit 751 festgelegt. Diese werden dann unter den Abgeordneten der 27 Mitgliedstaaten neu aufgeteilt, sodass auch Deutschland mehr als die bisher 96 Parlamentarier stellen darf.

Wer muss einem Brexit-Abkommen zustimmen?

Zunächst ist das Europäische Parlament zuständig. Im Anschluss daran wird die Vereinbarung allen Volksvertretungen der Mitgliedstaaten (also auch dem britischen Unterhaus in London) vorgelegt. Im Kreis der Staats- und Regierungschefs ist eine qualifizierte Mehrheit von 20 Ländern notwendig, die insgesamt 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren.

Ist das alles innerhalb der vorgeschriebenen Frist bis zum 29. März 2019 zu schaffen?

Damit rechnet niemand. Allerdings können alle Beteiligten (Großbritannien und die 27 EU-Staaten) einstimmig beschließen, die Verhandlungsfrist hinauszuschieben.

Lesen Sie außerdem zum Thema:

Sind die Tage von Theresa May als Premierministerin gezählt?

Brexit: Eine Scheidung im Guten ist im Interesse Europas

Pressestimmen zur Wahl in Großbritannien: "May hat sich verzockt" 

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.