Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Verkehr: Wenn die blaue Plakette für Diesel kommt

Verkehr
07.03.2018

Wenn die blaue Plakette für Diesel kommt

Das Umweltbundesamt hat sich Gedanken über die Schadstoffbelastung von Dieselfahrzeugen gemacht und schlägt eine Zwei-Plaketten-Lösung vor.
Foto: Bernd Weissbrod, dpa (Symbolbild)

Das Umweltbundesamt schlägt zwei unterschiedliche Symbole vor, um saubere Dieselfahrzeuge zu kennzeichnen. Noch ist unklar, ob diese Regelung sich durchsetzt.

Seit Jahren wird über die Stickoxidbelastung in deutschen Städten gestritten. Aufgekommen war das Thema durch den Diesel-Skandal. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig legte vor kurzem fest, dass Städte und Kommunen frei entscheiden können, ob Fahrverbote in ihrem Gebiet verhängt werden.

Umweltbundesamt wagt Vorstoß zum Diesel

Dabei sollen künftig zwei blaue Plaketten zum Einsatz kommen, um Dieselfahrzeuge mit geringem Stickoxid-Ausstoß zu kennzeichnen. Wie ein Sprecher des Umweltbundesamtes auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte, solle ein Flickenteppich verhindert und stattdessen eine bundeseinheitliche Lösung gefunden werden. Anliegen des Umweltbundesamtes sei es lediglich, das Thema bundesweit zu vereinfachen.

Die Luftverschmutzung in deutschen Städten unterscheidet sich drastisch. Der Sprecher des Umweltbundesamtes hebt zwei Städte hervor: München hatte demnach im vergangenen Jahr die höchste Schadstoffbelastung. Der Wert ist zwar gesunken, lag 2017 aber noch bei 78 Mikrogramm pro Kubikmeter und damit deutlich über dem Jahresgrenzwert von erlaubten 40 Mikrogramm. Im Gegensatz dazu bewegt sich Mainz mit 47 Mikrogramm am unteren Rand. Das Bundesamt sieht auch die Gesundheitsbelastung durch die erhöhten Stickoxide als Grund, neue Plaketten einzuführen. Allerdings müssen Städte versuchen, ob sie auch ohne Fahrverbotszone auskommen können.

Kritiker befürchten, dass Nachrüstung mindestens zwei Jahre dauern wird

Von der Zwei-Plaketten-Regelung sind nach Darstellung des Umweltbundesamtes Dieselfahrzeuge mit den EU-Abgasnormen Euro 6d und Euro 6d Temp betroffen. Diese stickoxidarmen neuen Motorgenerationen – wie auch Benziner ab der Euro-Norm 3 – sollen demnach eine dunkelblaue Plakette bekommen. Nachgerüstete Euro-5-Diesel und Autos der Euro-6-Norm würden demnach mit einer hellblauen Plakette gekennzeichnet. Das Umweltbundesamt strebt aber grundsätzlich an, dass die Autoindustrie Dieselfahrzeuge mit einer entsprechenden Hardware nachrüsten soll.

Doch so einfach ist das nicht. Nachrüstungen kosten viel Geld und bringen nach Darstellung des Verbands der Automobilindustrie nicht den erhofften Nutzen. Denn die Umsetzung dauere mindestens zwei Jahre und bringe kurzfristig keine Verbesserung der Luftqualität in den Städten.

Der designierte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) spricht sich wie sein Vorgänger Alexander Dobrindt (CSU) grundlegend gegen eine Einführung der blauen Plakette aus. Die Plaketten würden zur Einfahrt in die Umweltzone berechtigen. Scheuer betont aber, Mobilität und Freiheit der Bürger dürften nicht eingeschränkt werden. Zwar müsse auch daran gearbeitet werden, den Schadstoffausstoß zu verringern und die Luft zu verbessern, sagte Scheuer. Verbote sollten aber unter allen Umständen verhindert werden.

Hendricks appelliert an Verantwortung der Autoindustrie

Der Vize-Fraktionschef der Grünen im Bundestag, Oliver Krischer, fordert die Bundesregierung auf, „endlich ihre Blockadehaltung gegen Diesel-Nachrüstungen und die blaue Plakette aufzugeben“. Nach dem Leipziger Urteil brauche es eine bundeseinheitliche Regelung, „um aus der Not geborener Kleinstaaterei vorzubeugen“. Die Betroffenen hätten ein Anrecht auf verständliche und transparente Regeln.

Zudem spricht sich der Deutsche Städtetag, Interessenvertreter der Städte und Gemeinden für das Vorhaben des Umweltbundesamtes aus. Der geschäftsführenden Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) ist es wichtig, dass die Autoindustrie ihrer Verantwortung für Nachrüstungen gerecht wird, sodass Fahrverbote möglichst weitgehend vermieden werden können. Hendricks betont außerdem: Für den Fall, dass Fahrverbote von Kommunen dennoch als letztes Mittel als unvermeidbar angesehen werden, müssten saubere Fahrzeuge in geeigneter Weise gekennzeichnet werden.

Ob und in welcher Form Fahrverbotszonen in Augsburg eingerichtet werden sollen, ist noch unklar. Seit 2010 gilt in Deutschland der Luftqualitäts-Jahresgrenzwert für Stickoxid (NO2). Umweltzonen sind in Augsburg seit 2009 in Kraft. Wie berichtet hat es allein in Augsburg im vergangenen Jahr nach Angaben des Verkehrsüberwachungsdienstes 5906 Verstöße gegeben, weil Fahrzeuge ohne Plakette in die Umweltzone eingefahren sind. Allerdings dürfte diese Zahl um ein Vielfaches höher liegen. Denn die zusätzlichen Verstöße, die von der Polizei aufgenommen wurden, sind nicht in der Statistik aufgeführt. Der Verkehrsüberwachungsdienst kontrolliert aus rechtlichen Gründen ausschließlich parkende Autos.

Wer ohne grüne Plakette in der Umweltzone in Augsburg unterwegs ist, riskiert eine Anzeige und ein Bußgeld von 80 Euro. Markus Trieb, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Nord, sagt: „Es ist nichts anderes, als ob ich mit Handy am Steuer erwischt werde oder zu schnell gefahren bin.“

Angesprochen auf die Diskussion mit möglichen Fahrverbotszonen hält sich Trieb bedeckt. „Aktuell gibt es noch keinen Handlungsbedarf.“ Allerdings: „Plaketten gibt es jetzt auch schon. Ob sie grün oder blau ist, macht keinen Unterschied.“ Die Polizei habe auch genug Personal. Nach der aktuellen Prognose des Umweltbundesamtes könnten Fahrverbotszonen im Augsburger Stadtgebiet allerdings gar nicht nötig werden. Denn Augsburg liegt nach aktuellen Messungen mit 44 Mikrogramm Stickoxid nur knapp über dem Grenzwert. Daher könne das Thema vielleicht schon in zwei Jahren erledigt sein, glaubt jedenfalls der Sprecher des Umweltbundesamtes. (mit dpa und afp)

Der stellvertretende AZ-Chefredakteur Jürgen Marks erklärt, was das Diesel-Urteil für die Region bedeutet und womit Autofahrer in Großstädten rechnen müssen.
Video: Ida König

Lesen Sie dazu auch:

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

07.03.2018

Das kommt nicht zufällig nach dem BVerwG Urteil! DHU