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Coronavirus
03.04.2020

Wie der Staat den Unternehmen hilft

Gegen die Krise: Der Freistaat nimmt viel Geld in die Hand.
Foto: Fotostand

Um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzumildern, tut der Freistaat viel. Wer wo welche Unterstützung beantragen kann.

Neben der gesundheitlichen Herausforderung der Corona-Krise drängen sich auch die wirtschaftlichen Folgen immer stärker in den Vordergrund. „Wir stemmen uns mit aller Macht gegen die wirtschaftliche Krise“, verspricht deshalb Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU). Bund und Freistaat haben jeweils gleich mehrere Hilfsprogramme aufgelegt, die laut Füracker inzwischen gut aufeinander abgestimmt sind. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) beteuert zudem, dass sich die Betroffenen nicht darum kümmern müssen, ob in ihrem Fall der Bund oder der Freistaat die Förderung übernimmt: Beantragung wie Auszahlung vergleichbarer Programme erfolge „immer über eine Adresse“. Im Kern geht es um drei Bund-Länder-Pakete: Soforthilfen, Staatsbürgschaften für Bankkredite sowie direkte Unterstützung durch staatliche Stabilisierungsfonds. Darüber hinaus sollen Steuererleichterungen mehr Liquidität in den Unternehmen lassen. Doch wer kann welche Hilfen bekommen?

Soforthilfen für kleine Unternehmen, Freiberufler, Landwirte

Das am 19. März gestartete bayerische Programm zur Soforthilfe ist seit dieser Woche mit einem Bundesprogramm verbunden: Der Bund fördert jetzt Solo-Selbstständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte bis zu fünf Mitarbeiter mit maximal 9000 Euro und bis zu zehn Beschäftigten mit maximal 15000 Euro. Bayern fördert darüber hinaus Betriebe bis zu 50 Mitarbeiter mit maximal 30000 Euro und bis zu 250 Mitarbeiter mit 50000 Euro. Ein Antrag auf Soforthilfe ist nur online über die Webseiten des bayerischen Wirtschaftsministeriums oder der jeweiligen Bezirksregierung möglich. Voraussetzung ist nur noch ein massiver Umsatzeinbruch durch die Corona-Krise. Die Bearbeitung beträgt laut Staatsregierung derzeit rund zehn Tage. Mehr als 200000 Anträge wurden bereits gestellt. Kosten? Wohl bis bis zu fünf Milliarden Euro.

Erweiterte Staatsbürgschaften für Unternehmenskredite

Mittelständlern und Angehörigen freier Berufe soll der Zugang zu Betriebsmittelkrediten der eigenen Hausbank über erweiterte Staatsbürgschaften von bis zu 90 Prozent erleichtert werden. Die Bürgschaften sollen aufbauend auf bestehenden Programmen über die staatliche Förderbank LfA ausgegeben werden. Ebenfalls aufbauend auf bestehenden Programmen soll es wohl ab kommender Woche bei der LfA einen vereinfachten „Corona-Schutzschirmkredit“ von bis zu zehn Millionen Euro für Firmen bis 500 Millionen Euro Jahresumsatz geben. Die Konditionen sind noch nicht endgültig klar. Füracker spricht von maximal zwei Prozent Zinsen, zwei tilgungsfreien Jahren und flexiblen Laufzeiten von bis zu zehn Jahren.

Größere Firmen sollen zeitnah vergleichbare Programme der Bundesförderbank KfW in Anspruch nehmen können. Ansprechpartner ist jeweils die Hausbank. Die Zugangshürden sollen niedrig sein, bedingungslose Kredite „auf Zuruf“ etwa zur Umschuldung könne es aber nicht geben, so Füracker: „Für eine gewisse Überprüfung durch die Bank muss jeder Verständnis haben.“ Damit das Geld schneller als bisher bei den Firmen ankommen kann, sollen zudem rechtliche Hürden für die Banken bei der Kreditvergabe gelockert werden.

Staatsbeteiligung an Firmen und Staatsgarantien über einen „Bayern-Fonds“

Firmen mit einem Umsatz oder einer Bilanzsumme von mehr als zehn Millionen Euro und mindestens 50 Mitarbeitern sollen auch von einem mit 60 Milliarden Euro ausgestatteten „Bayern-Fonds“ profitieren können. Ziel des Fonds ist laut Füracker, durch Bürgschaften oder direkte Beteiligungen des Freistaats „die Liquidität und das Eigenkapital der Firmen zu sichern“. Während zwei Drittel der Gesamtsumme Kreditgarantien des Staates sind, sollen zwanzig Milliarden Euro für eine direkte und zeitlich begrenzte Beteiligung an den Firmen zur Verfügung stehen. Damit sollen auch ausländische Übernahmen kapitalschwacher Firmen verhindert werden.

Der Fonds soll von einer Bayerischen Finanzagentur GmbH verwaltet werden. Laut Füracker wird das bayerische Wirtschaftsministerium die für den Fonds infrage kommenden Firmen auswählen. Der Bayern-Fonds baut zudem rechtlich auf einem vergleichbaren Fonds des Bundes auf, der für größere Firmen ab 50 Millionen Euro Umsatz und 250 Mitarbeiter greifen soll. Beide Fonds müssen noch als staatliche Beihilfe von der EU-Kommission genehmigt werden. Ein Gesetz für den Bayern-Fonds soll zudem am 23. April im Landtag verabschiedet werden.

Mehr Liquidität durch steuerliche Erleichterungen

Deutlich unmittelbarer auf die Liquidität der Firmen sollen steuerliche Maßnahmen von Bund und Freistaat wirken: Durch bislang rund 84000 Steuerstundungen habe der Freistaat bis jetzt bereits „mehr als zwei Milliarden Euro bei den Unternehmen gelassen“, so Füracker. Weitere Liquidität könne durch eine Herabsetzung oder Einstellung von Vorauszahlungen auf Einkommen-, Körperschafts-, Gewerbe- oder Umsatzsteuer freigesetzt werden. Allein bei der Umsatzsteuer „gibt es ein Entlastungspotenzial von 2,4 Milliarden Euro“, so Füracker. Gearbeitet werde derzeit noch an Möglichkeiten der Steuerentlastung auch für gemeinnützige Organisationen und Vereine. Welche Steuerentlastungen möglich sind und wo diese geltend gemacht werden können, ist laut Füracker am besten über den eigenen Steuerberater zu klären.

Freistaat plant zunächst zwanzig Milliarden Euro neue Schulden

Wie hoch am Ende die Gesamtkosten für die Corona-Wirtschaftshilfe sowie die Steuerausfälle für den Freistaat sein werden, sei noch nicht abzuschätzen, erklärt Bayerns Finanzminister. Bislang plant der Freistaat im Staatshaushalt allein für 2020 mit einer Neuverschuldung von 20 Milliarden Euro.

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