Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Tech-Konzerne: Einigung auf Digital-Gesetz: EU legt Big Tech Fesseln an

Tech-Konzerne
25.03.2022

Einigung auf Digital-Gesetz: EU legt Big Tech Fesseln an

Die EU hat das Digital-Gesetz beschlossen - mit weitreichenden Konsequenzen für Tech-Konzerne.
Foto: Fabian Sommer/dpa

Tech-Schwergewichte dominieren das Netz - Konkurrenz hat es oft schwer. Die EU hat nun ein Gesetz beschlossen, das den Wettbewerb fairer machen soll. Davon sollen auch die Verbraucher profitieren.

Für Tech-Riesen wie Facebook und Google gelten in der EU künftig deutlich strengere Regeln. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments haben sich auf eine umfassende Regulierung für die großen Internet-Unternehmen geeinigt.

Genannt: das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA). Dies soll die Marktmacht der Internetriesen einhegen, für faireren Wettbewerb sorgen und Verbrauchern mehr Wahlfreiheit bei Online-Angeboten verschaffen.

"Großer Moment für Verbraucher und Unternehmen"

Verbraucherschützer lobten die Einigung vom späten Donnerstagabend als Meilenstein, der den Nutzern große Vorteile bringen werde. Schädliches Verhalten der Unternehmen werde im Keim erstickt anstatt zu warten, bis der Schaden angerichtet sei. "Dies ist ein großer Moment für Verbraucher und Unternehmen, die unter den schädlichen Praktiken von Big Tech gelitten haben", sagte Ursula Pachl vom europäischen Verbraucherverband am Freitag.

Der CDU-Europaabgeordnete Andreas Schwab, der den DMA für das Europaparlament verhandelt hat, sprach von einer "neuen Ära der Tech-Regulierung". EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager machte deutlich, dass das analoge Wettbewerbsrecht mit seinen jahrelangen Verfahren bislang nicht ausreichend war. Die Dänin zählte auf, dass sie sich derzeit mit dem vierten Google-Fall beschäftige, es habe zwei Amazon-Fälle gegeben und zwei weitere seien offen, außerdem gebe es drei Apple-Fälle und einen Facebook-Fall.

Auch USA und Großbritannien arbeiten an Gesetzen

In bestimmten Fällen könne man illegales Verhalten bestrafen, sagte Vestager. "Aber wenn die Dinge systemisch werden, nun, dann brauchen wir auch Regulierung." Sie verwies darauf, dass auch andere Länder wie die USA und Großbritannien an ähnlichen Vorhaben arbeiten.

Sie hatte den DMA zusammen mit Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton im Dezember 2020 als Teil eines großen Digital-Pakets vorgeschlagen. Der zweite Teil ist das Gesetz über Dienste (Digital Services Act, DSA), über das Parlament und EU-Staaten noch verhandeln. Der DSA befasst sich mit gesellschaftlichen Aspekten wie Hassrede oder gefälschten Produkten. Zuletzt hat die EU sich Anfang des Jahrtausends umfassende Regeln für das Internet gegeben.

Diese Unternehmen dürfte es treffen

Der DMA zielt nun auf bestimmte Unternehmen, die für gewerbliche Nutzer ein wichtiges Zugangstor zum Endverbraucher sind. Diese "Gatekeeper" müssen bestimmte Regeln beachten. Zunächst dürften Schwab zufolge 10 bis 15 Unternehmen unter den DMA fallen. Alphabet (Google), Apple, Meta (Facebook, WhatsApp, Instagram), Amazon und Microsoft dürften dazu gehören.

Unternehmen fallen unter den DMA, wenn sie einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro oder eine Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro haben. Zudem müssen sie einen sogenannten zentralen Plattformdienst mit mindestens 45 Millionen aktiven Nutzer und 10 000 aktiven gewerblichen Nutzern monatlich betreiben. Zu diesen zentralen Plattformdiensten gehören etwa Suchmaschinen wie Google und Soziale Medien wie Facebook.

Darum geht es bei dem Gesetzespaket

Zu den Regeln, die sie erfüllen müssen, gehört, dass die großen Unternehmen die Daten aus verschiedenen Quellen nur noch mit ausdrücklicher Nutzereinwilligung zusammenführen dürfen. Meta könne beispielsweise nicht mehr ohne weiteres die Daten von Facebook, Instagram und WhatsApp kombinieren, teilte Beuc mit.

Große Messengerdienste wie WhatsApp und iMessage müssen sich künftig zudem dafür öffnen, auch Nachrichten von kleineren Messangern zu empfangen. Für Gruppenchats soll dies erst im Laufe der kommenden Jahre kommen. Auch dürfen die Gatekeeper ihre eigenen Dienste nicht mehr bevorzugt behandeln, was etwa Google Shopping betreffen dürfte.

Diese Strafen drohen den Tech-Riesen

Bei Verstößen drohen heftige Geldstrafen, in Ausnahmefällen sogar die Aufspaltung. Ein pauschales Verbot personalisierter Werbung oder ein komplettes Verbot personalisierter Werbung für Kinder ist nicht beschlossen worden - soll aber Teil des Schwestergesetzes DSA werden.

Beim iPhone-Konzern Apple stieß der DMA-Deal auf wenig Begeisterung. Man sei besorgt, dass einige Vorschriften unnötige Datenschutz- und Sicherheitslücken für die Nutzer schaffen würden, teilte das Unternehmen mit. "Andere Regelungen des DMA werden es uns unmöglich machen, Gebühren für geistiges Eigentum zu erheben, in das wir sehr viel investieren." Volker Wissing (FDP), Bundesminister für Digitales und Verkehr, sagte hingegen, man mache das "europäische Wettbewerbsrecht fit für das digitale Zeitalter".

Wie es jetzt weiter geht

Die Einigung muss noch vom Rat der EU-Staaten und dem Europaparlament bestätigt werden, was als Formsache gilt. In Kraft treten könnten die Regeln bereits im Oktober, sagte Vestager. Dann müssen jedoch noch die Gatekeeper designiert werden und es gelten Übergangsfristen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.