Strafbefehl gegen Fahrdienstleiter nach Zugunglück
Plus Neun Monate nach dem folgenschweren Unfall zweier Züge in Aichach sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beendet. Wie der Fahrdienstleiter jetzt bestraft wird.
Wie konnte das passieren? Das war die beherrschende Frage nach dem Aichacher Zugunglück im Mai des vergangenen Jahres. Ein Personenzug war in einen stehenden Güterzug gerast, zwei Menschen starben, 13 wurden verletzt.
Schon bald konzentrierten sich die Ermittlungen auf den Fahrdienstleiter, der an dem Abend Dienst hatte. War ihm ein verhängnisvoller Fehler unterlaufen? Fast neun Monate später hat nun das Amtsgericht Augsburg eine Antwort auf diese Frage gegeben: Ursache des Zugunglücks ist menschliches Versagen. Wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung des Bahnverkehrs erhält der 25-Jährige eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Die Augsburger Staatsanwaltschaft hatte nach Abschluss ihrer Ermittlungen einen Strafbefehl in dieser Höhe beantragt, teilte die Behörde mit.
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