Gras verkauft: Kronzeuge bringt Angeklagten hinter Gitter
Plus Ein 37-Jähriger verkauft mindestens vier Kilo Marihuana. Vor Gericht bestreitet der Aichacher die Tat bis zum Schluss. Warum er dennoch ins Gefängnis muss.
Was glauben wir dem Angeklagten und wie glaubwürdig ist ein Kronzeuge? Damit musste sich das Schöffengericht am Amtsgericht Aichach auseinandersetzen. Nachdem ein Dealer bei seiner Verhaftung „ausgepackt“ hatte, saß nun ein 35-jähriger Aichacher auf der Anklagebank. Er soll in mindestens sieben Fällen insgesamt rund vier Kilogramm Marihuana von dem Dealer gekauft und selbst verkauft haben. Die Anklage lautete auf unerlaubtes Handeltreiben mit Drogen. Zwei Käufe gab der Angeklagte zu, den Rest stritt er ab. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Walter Hell hatte eine klare Meinung.
„Fast im Monatsrhythmus“ soll laut Aussage des 31-jährigen Dealers der Angeklagte bei ihm 500 Gramm Marihuana gekauft haben. Zuletzt Mitte 2017, kurz bevor der 31-Jährige verhaftet worden war und bei der Polizei von der sogenannten Kronzeugenregelung Gebrauch machte. Deise Regelung besagt, dass der Täter eine mildere Strafe bekommt, wenn er freiwillig weitere Abnehmer nennt.
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