Urteil: Franz Josef Weigl muss wohl noch einmal ins Gefängnis
Der Pöttmeser Unternehmer wird in Prozess-Neuauflage zu über zwei Jahren Haft wegen Bankrotts verurteilt. Verfahren wegen Steuerdelikten werden eingestellt.
Pöttmes/Augsburg Dreieinhalb Jahre ist es her, dass Franz Josef Weigl verhaftet wurde – wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung, Subventionsbetrug und Bankrott. Seitdem kämpften sich mehrere Anwälte und Gerichte durch den umfangreichen Tatkomplex. Der Aktenberg wuchs den Anwälten zufolge auf 80000 Seiten an. In der Neuauflage des Prozesses am Landgericht Augsburg fiel am Mittwoch das Urteil.
Der 58-jährige Gründer des früheren Pöttmeser Automobilzulieferers wurde wegen zweier schwerer Bankrottverstöße zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Der Vorwurf des Subventionsbetrugs war im ersten Prozess vor dem Landgericht vor drei Jahren weggefallen. Nun wurden auch zwei Verfahren wegen Steuerhinterziehung gegen ihn eingestellt. Übrig blieb der Bankrott.
Deshalb war Weigl, der zur Tatzeit nicht vorbestraft war, im Juli 2014 von der Zweiten Strafkammer rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn damals auch der Umsatzsteuerhinterziehung von 1,4 Millionen Euro schuldig und verhängte dafür eine Geldstrafe von 700 Tagessätzen à zehn Euro.
Bundesgerichtshof hob Teil des früheren Urteils auf
Das Urteil kam nach einem „Deal“ zustande: Die Staatsanwaltschaft stellte weitere Verfahren ein, Weigl legte ein Geständnis ab. Seine Verteidiger gingen später in Revision. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob nur den Teil des Urteils auf, der sich auf die Umsatzsteuer bezog. Darüber musste das Landgericht neu verhandeln.
Zusätzlich nahm die Staatsanwaltschaft eines der eingestellten Verfahren wieder auf: Sie warf Weigl vor, nach dem Verkauf des Göteborger Werks seiner Unternehmensgruppe 6,6 Millionen Euro Einkommensteuer und 363000 Euro Solidaritätszuschlag hinterzogen zu haben. Auch darum ging es in der Neuauflage des Prozesses, die seit Dezember andauerte.
Die Zehnte Strafkammer unter Vorsitz von Richter Wolfgang Natale stellte sowohl das Verfahren wegen Umsatz- als auch das Verfahren wegen Einkommensteuerhinterziehung ein. Was den Vorwurf der Umsatzsteuerhinterziehung anging, ergaben sich in den Augen der Kammer gewisse Unsicherheiten. Die Strafe wäre zudem nicht mehr ins Gewicht gefallen. Was die Einkommensteuerhinterziehung betraf, ging die Kammer von einer deutlich geringeren Strafe aus, als erwartet. Natale begründete das damit, dass „der Wert der tragenden Unternehmensteile als deutlich geringer anzusehen ist“ als angenommen. Außerdem stehe die Einkommensteuerhinterziehung in engem Zusammenhang mit dem Bankrott, wegen dem Weigl bereits verurteilt wurde.
Gericht musste Strafe für Bankrott neu festlegen
So blieb der Vorwurf des Bankrotts übrig. Der Schuldspruch von 2014 war bereits rechtskräftig. Die Strafe dafür musste das Gericht neu festlegen. Staatsanwalt Andreas Breitschaft beantragte zwei Jahre und fünf Monate Haft, die Verteidiger Frank Eckstein und Klaus Rödl vier Monate weniger. Bis zum Urteil im ersten Prozess hatte Weigl ein Jahr in Untersuchungshaft gesessen. Sie wird ihm angerechnet. Dennoch wird er wohl noch mal einige Zeit ins Gefängnis müssen. Bei guter Führung könnte das letzte Drittel der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Seine Anwälte gaben sich hingegen zuversichtlich, die restliche Haftzeit auf wenige Wochen drücken zu können.
Die Anwälte, die Weigl bis auf Frank Eckstein mehrfach wechselte, sprachen während der gesamten Neuauflage für ihren Mandanten. Nur kurz schilderte er selbst am Mittwoch seine persönliche Situation: Er habe derzeit einen Minijob als Seniorberater bei einem Münchner Start-up-Unternehmen, das sich mit Energieeffizienz beschäftige. Er hoffe auf einen Ganztagesjob und rechne dieses Jahr mit dem Durchbruch der Firma. „Darin sehe ich die letzte Chance für mich, wieder auf die Beine zu kommen.“ Er wolle sich der Arbeit und seiner Familie widmen. Seine Privatinsolvenz solle heuer beendet werden.
Neues Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Weigls Sohn, der im ersten Prozess mit seinem Vater auf der Anklagebank gesessen hatte und wegen fahrlässiger Beihilfe zum Bankrott zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, verfolgte die Verhandlung gestern im Zuhörerraum.
Auch mit dem neuen Urteil ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Verteidiger Eckstein sagte auf Nachfrage: „Natürlich überlegen wir, ob wir in Revision gehen.“ Dann müsste erneut der BGH ran.
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