Mehrere Durchsuchungen wegen Hassbotschaften im Internet
Die bayerische Polizei hat am Donnerstag im Rahmen einer europaweiten Aktion neun Objekte durchsucht – die meisten davon im Raum Aichach.
Es geht um Abbildungen von Adolf Hitler oder verachtende Darstellungen von Menschen mit dunkler Hautfarbe: Im Zuge eines europaweiten Aktionstags gegen Hasskriminalität sind Polizei und Staatsanwaltschaft in Bayern gegen Verfasser von Hassbotschaften im Internet vorgegangen. Wie das Bayerische Landeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaft München mitteilen, wurden am Donnerstag, 7. April, Durchsuchungsbeschlüsse bei neun Beschuldigten in Oberbayern und Schwaben vollzogen. Ein Großteil der Durchsuchungen fand dabei im Aichacher Raum statt, wie das Polizeipräsidium Schwaben Nord auf Nachfrage präzisiert.
Sieben Durchsuchungen wegen Hatespeech in Aichach-Friedberg
Laut Innenminister Joachim Herrmann (CSU) war der Landkreis Aichach-Friedberg mit sieben Durchsuchungen bayerischer Schwerpunkt. Dabei handle es sich aber eher um einen Zufall, erklärt Markus Trieb, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Nord. "Das ist nicht nur ein Aichacher Phänomen, sondern ein bundesweites Problem." Es liege also nicht an der Region selbst, dass hier so viele Durchsuchungen erfolgt sind. Bei den Tatverdächtigen in Bayern handelt es sich um eine Frau und neun Männer im Alter zwischen 24 und 50 Jahren. Insgesamt neun Objekte wurden durchsucht, davon sieben im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Nord. Die Einsatzkräfte vernahmen die Beschuldigten und beschlagnahmten Beweismittel, darunter Mobiltelefone und Laptops. Sie stehen im Verdacht, in sozialen Netzwerken Inhalte veröffentlicht zu haben, die unter anderem die Straftatbestände der Volksverhetzung oder der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen erfüllen.
Die Durchsuchungen sollen ein Zeichen setzen: "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum", sagt Markus Trieb. So postete einer der Beschuldigten etwa das Bild eines dunkelhäutigen Jungen in einem Erdloch mit dem Untertitel "Negatief". Ein anderer postete eine Abbildung von Adolf Hitler mit dem Schriftzug "Du bist lustig, dich vergas ich zuletzt". Der Polizeipressesprecher stellt klar: "Das ist kein Spaß, sondern wird strafrechtlich verfolgt."
Hasskriminalität im Internet: Diese Gesetze gelten
Einige Internetnutzer hätten kein Gefühl dafür, was angebracht oder sogar strafrechtlich relevant sei. "Die Gesetze gelten im Netz wie andernorts auch", stellt Trieb klar. Etwa sind das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen, Volksverhetzung, die Verbreitung gewalt- oder tierpornografischer Inhalte oder schlicht Beleidigungen im Internet ebenso verboten und werden strafrechtlich verfolgt. "Man sollte sich immer die Frage stellen: Würde ich das auch einem Menschen auf dem Marktplatz ins Gesicht sagen?", sagt der Polizeipressesprecher.
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