Windkraft und Artenschutz: Zum Milan fehlen in Petersdorf noch Informationen
Wegen Konzentrationsflächen für Windkraft ändert die Gemeinde Petersdorf ihren Flächennutzungsplan. Dabei gibt es aber noch Hürden, zum Beispiel den Artenschutz.
Der Petersdorfer Gemeinderat schickte am Montagabend die zehnte Änderung des Flächennutzungsplans für die Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraft in die nächste Auslegungsrunde. Damit folgte das Gemeinderatsgremium den Empfehlungen von Beate Pußl vom Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Aindling und von Julian Erne vom Planungsbüro Opla, die dem Gremium die Ergebnisse der ersten Auslegung vorstellten.
Ob die Änderung jemals rechtskräftig werden kann, ist aktuell unklar, denn in puncto Artenschutz fehlen wichtige Informationen. Aktuell gibt es in der Gemeinde Petersdorf keine Suchräume, also keine Flächen, die für die Windkraftkonzentration ausgewiesen werden könnten. Der Artenschutz gefährdeter Tiere, beispielsweise des Milans, widerspricht aktuell noch der Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windräder, die eigentlich im Norden und Osten des Gemeindegebiets angedacht gewesen wären. Ob das so bleiben wird, ist unklar, denn in puncto Windkraft „überholen sich die Ereignisse“, erklärte Beate Pußl.
Bauamt rät, die Änderung in Petersdorf voranzutreiben
Sie riet dazu, die Änderung des Flächennutzungsplans voranzutreiben bis es Detailinformationen zum Artenschutz in sogenannten Heatmaps gibt. Dabei handelt es sich um Diagramme, die erhobene Daten – in diesem Fall zum Milan – beinhalten. Beate Pußl hofft, dass nach der Sommer-Sitzungspause valides, publizierbares Kartenmaterial vorliegt. Ist das der Fall, könnte es mit der Genehmigung des Flächennutzungsplans zeitlich noch klappen.
Gibt es keine genaueren Angaben zum Artenschutz, wäre es gegebenenfalls sinnvoller, die Änderung des Flächennutzungsplans nicht weiterzuverfolgen, damit nicht eine Änderung bis zur Genehmigungsreife vorangebracht wird, die dann im Frühjahr 2024 im schlechtesten Fall wieder gekippt werden müsste. Würde in der Visualisierung der Daten eine Ausschlussfläche für Windkraft wegen brütender Milane ausgewiesen, käme es erneut zur kostspieligen Änderung des Flächennutzungsplans, gab Beate Pußl zu bedenken.
Windkraft: Artenschutzrechtliche K.O.-Kriterien
Von Vorteil ist das Prozedere, also dass die Gemeinde an der Ausweisung von Konzentrationsflächen im Norden und im Osten des Gemeindegebiets festhält, deswegen, weil sie steuernd eingreifen kann, erklärte Julian Erne und ergänzte: Das Vorantreiben des Verfahrens stellt ein positives Signal für Investoren dar und gibt der Gemeinde die Chance auf grüne Energie.
Der Projektleiter vom Planungsbüro Opla erklärte aber auch, dass nach derzeitigem Stand keine Genehmigung erteilt werden würde, weil artenschutzrechtliche K.O.-Kriterien auf den ausgewählten Konzentrationsflächen dagegensprechen. Inwiefern sich die Gemeinde langfristig die Chance sichern kann, planend einzugreifen, wenn es um den Bau von Windrädern geht, ist zudem unklar, erklärt Beate Pußl: „Wenn wir landesweit nicht die geforderten Prozentsätze erreichen, sind Windkraftanlagen überall privilegiert.“
Die Diskussion ist geschlossen.