Das Landratsamt Augsburg geht zurück zum Normalbetrieb
Ab dem 15. Juni werden im Augsburger Landratsamt die Coronaregeln gelockert. In einigen Bereichen muss man aber weiter einen Termin vereinbaren.
Das Landratsamt Augsburg wird ab Montag, 15. Juni, wieder regulär für Behördengänge geöffnet sein. Die vorherige Terminvereinbarung, die während der akuten Phase der Corona-Pandemie für Besuche in allen Dienstgebäuden erforderlich war, wird in vielen Fachbereichen des Hauses aufgehoben. Die Maskenpflicht bleibt auch nach Lockerung der aktuell gültigen Einlassbeschränkungen vorerst bestehen. Auch die Öffnungszeiten werden wieder auf die üblichen Zeitfenster (montags bis freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 14 bis 17.30 Uhr) ausgeweitet.
Solange die bundesweiten Abstands- und Hygieneregeln gelten, bleibt es aber bei der Terminpflicht in einigen stark frequentierten Bereichen. Das betrifft neben dem Amt für Ausländerwesen und Integration im Haupthaus am Prinzregentenplatz sowie in der Außenstelle in Schwabmünchen auch die Fahrerlaubnisbehörde in Gersthofen sowie die Zulassungsstelle in Gersthofen und Schwabmünchen. „In diesen meist hochfrequentierten Bereichen halten wir bis auf Weiteres noch an der jetzigen Handhabung fest, um längere Wartezeiten oder größere Menschenansammlungen auf den Gängen zu vermeiden“, erklärt Landrat Martin Sailer.
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