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Landkreis Augsburg
13.05.2019

Enkelin missbraucht: Opa saß in Gablingen in U-Haft

Er war einer der ältesten Häftlinge der JVA Gablingen: Fast ein halbes Jahr saß ein 81-Jähriger dort in Untersuchungshaft.
Foto: Marcus Merk (Archiv)

Ein Rentner aus dem Augsburger Land vergeht sich an dem Mädchen. Nach seinem Geständnis kommt er nun mit einer Bewährungsstrafe davon.

Er war einer der ältesten Häftlinge der JVA Gablingen: Fast ein halbes Jahr saß ein 81-Jähriger dort in Untersuchungshaft. Ein Geständnis bewahrte den Rentner aus dem nördlichen Landkreis jetzt vor einer längeren Gefängnisstrafe. Er hatte vor mehr als zehn Jahren seine Enkelin sexuell missbraucht. Beim ersten Vorfall war sie gerade einmal drei Jahre alt gewesen.

Zwischen 2002 und 2005 spielten sich mehrere Missbrauchsfälle in der Wohnung der Großeltern ab. Die hatte das Mädchen mit ihrem älteren Bruder mehrmals besucht. Die Enkel übernachteten auch. Dabei kam es zu Übergriffen im Ehebett von Opa und Oma genauso wie während des gemeinsamen Fernsehabends auf dem Wohnzimmersofa.

Vorfälle kamen erst einige Jahre später zur Sprache

Das Mädchen hatte sich zunächst niemandem anvertraut. Nur gegenüber ihrer Oma soll sie einmal erwähnt haben, dass sie der Opa „komisch“ anfasst. So berichtete es eine Kripo-Beamtin, die vor Gericht als Zeugin aussagte. Sie hatte das Opfer vernommen. Zur Sprache kamen die Vorfälle erst einige Jahre später. Es habe in der Familie des Mädchens, das mittlerweile zur Schule ging, Spannungen gegeben. Einmal soll die Mutter damit gedroht haben, die Tochter nicht mit den Urlaub zu nehmen. Sie hätte dann bei den Großeltern bleiben sollen. Daraufhin brach es aus der Schülerin heraus.

Sie berichtete ihrer Mutter, was ihr bei den Großeltern widerfahren war. Die Mutter glaubte der damals Zwölfjährigen – denn sie hatte mit ihrem Schwiegervater schon Ähnliches erlebt. Die Kripokommissarin sagte: „Die Mutter hatte durch ihre eigenen Erlebnisse keine Zweifel, dass es stimmt.“ Der Opa wurde schließlich von den Eltern des Mädchens mit den Vorwürfen konfrontiert. Doch der stritt alles ab. Die Enkelin solle ihrem Opa doch bitte ins Gesicht sagen, was geschehen war.

Sie bekam immer wieder unerklärliche Weinkrämpfe

Dann vergingen wieder einige Jahre. Als die Enkelin – mittlerweile eine junge Frau – merkte, dass sie mit ihrer schmerzlichen Vergangenheit nicht zurechtkam und immer wieder unerklärliche Weinkrämpfe bekommen hatte, erstattete sie Anzeige. Bei den Großeltern fand eine Hausdurchsuchung statt. Kurz vor Weihnachten 2018 wurde ein Haftbefehl erlassen. Der damals 80-Jährige kam in die JVA Gablingen, wo er fast ein halbes Jahr verbrachte. In Häftlingskleidung erschien er vor Gericht.

Die Vorwürfe ließ er über seinen Anwalt Dr. Florian Englert voll einräumen. So ersparte er seiner Enkelin eine weitere Aussage. Er hatte ihr im Vorfeld im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleich auch eine Entschädigung angeboten und sie um Entschuldigung gebeten. Doch die junge Frau wollte nicht darauf eingehen. Sie akzeptiere keine Entschuldigung, sagte Rechtsanwältin Dr. Isabel Kratzer-Ceylan. Die junge Frau leide immer noch, sie sei „deutlich belastet“. Sie suche sich jetzt therapeutische Hilfe. Das Geständnis ihres Großvaters sei eine große Erleichterung gewesen, sagte Dr. Kratzer-Ceylan. „Sie hatte immer das Gefühl, dass ihr niemand glaubt.“

Das vollumfängliche Geständnis stellte Verteidiger Dr. Florian in den Mittelpunkt seines Plädoyers. Der Anwalt hielt für die zur Last gelegten Vorfälle eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten für Tat und Schuld angemessen.

Ein schwerer Vertrauensbruch

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Ulrike Ebel-Scheufele verurteilte den 81-Jährigen, wie von Staatsanwältin Dr. Stephanie Kastl-Schmid gefordert, zu zwei Jahren – damit blieb es in dem Strafmaß, das noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. In den nächsten drei Jahren darf sich der Mann nichts mehr zu schulden kommen lassen. Außerdem muss er 2500 Euro an den Sozialdienst Katholischer Frauen überwiesen. Richterin Ulrike Ebel-Scheufele sagte: „Sie haben einen schweren Vertrauensbruch begangen, auch gegenüber den Eltern des Kindes.“ 

Lesen Sie dazu auch unseren Kommentar: Ohren und Augen auf

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