Freinacht: Das sind die Scherze mit bösen Folgen
Was in der Freinacht erlaubt ist und was nicht. Die Polizei gibt Tipps und unsere Redaktion sucht die schönsten Maiele-Selfies.
Was ist Brauchtum und wo hat die Freinacht ihre Grenzen? Die Polizei hat eine klare Regel: Fast alles ist erlaubt, solange keine Sachen beschädigt oder Menschen verletzt werden. Bei diesen Beispielen gingen die vermeintlichen Spaßvögel zu weit:
- Wasserbomben Vor einigen Jahren warfen vier junge Männer in Nordendorf aus einem Cabrio heraus Wasserbomben. Eine Frau wurde so getroffen, dass sie sich am Knie verletzte und vier Monate arbeitsunfähig war.
- Eier und Bauschaum In Diedorf hatten Unbekannte vor Jahren Eier gegen eine Hauswand geworfen. Das Problem: Die Rückstände ließen sich nicht mehr entfernen. Ein Problem gab es auch mit dem Bauschaum, den Jugendliche in Bonstetten auf einem Hartplatz besprüht hatten – er ließ sich nicht mehr entfernen.
- Feuer In Steppach zündelte ein Bursche. Er ließ immer wieder Benzin aus einem Kanister laufen und zündete die Pfützen auf der Straße an. Auch mit einer Dose Haarspray hantierte er: Dabei fing der Kanister Feuer. Auch die Hose des Jugendlichen entzündete sich, weil er Benzin verschüttet hatte. Als ihn Freunde darauf aufmerksam machten, stieß er den Kanister aus Angst von sich weg – gegen ein Auto. Das Benzin spritzte über den Lack und brannte. Erneut wurde der Kanister weiter geschleudert. Er traf einen zweiten Jugendlichen. Beide Burschen erlitten Verbrennungen, am Auto entstand ein vierstelliger Schaden.
Nur lose Gegenstände ums Haus herum verziehen
„Eine Freinacht ist kein Freibrief“, sagt der frühere Kreisheimatpfleger Walter Pötzl. Die Nacht auf den 1. Mai gestatte es nur, lose Gegenstände ums Haus herum zu verziehen. Am besten werden sie unter dem Maibaum abgelegt – dort könne sie der Besitzer unversehrt wieder abholen.
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