Teurer Gefallen für einen Betrunkenen
51-Jähriger muss 1600 Euro zahlen
Gersthofen/Augsburg Mit insgesamt 1600 Euro kommt einem 51-jährigen Gebäudereiniger aus Augsburg ein Freundschaftsdienst teuer zu stehen. Den Einspruch gegen die Höhe des Strafbefehls für die vermeintliche Gefälligkeit nahm er jetzt auf Anraten der Richterin Rita Greser zurück.
Am 3. März hatte die Polizei vormittags einen betrunkenen Autofahrer in Langweid aus dem Verkehr gezogen. 2,5 Promille hatte der Mann intus gehabt. Sein Bekannter, der 51-jährige Gebäudereiniger, holte ihn von der Polizeiwache ab und bekam auch den Autoschlüssel. Allerdings brachte er den Betrunkenen nicht nach Hause, sondern nach Langweid zum Auto des Betrunkenen zurück. Der setzte sich trotz seines hohen Alkoholspiegels und ohne Führerschein ans Steuer und fuhr über die B2 und die Autobahn zum Campingplatz Mühlhausen.
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