Kind wird jahrelang misshandelt – doch das Gericht spricht die Angeklagten frei
Plus Eine ganze Kindheit lang wird ein Junge von seinem Stiefvater geschlagen. Erst als Erwachsener zeigt er ihn und seine Mutter an. Das Urteil ist außergewöhnlich.
Wenn er an seinem Schreibtisch sitzt, kommen die Erinnerungen. Dann - so schildert es ein 32-Jähriger - hört er die knarzenden Holztreppen, auf denen sein Stiefvater zum Kinderzimmer hochläuft. Dann denkt er an den langen Holzstock, mit dem er in seiner Kindheit verdroschen worden sein soll. Dann riecht er seinen Stiefvater – und bekommt Panik. Es ist eine Szene, die sich ins Gedächtnis von Richterin Silke Knigge einbrennt. „So etwas denkt man sich nicht aus“, sagt sie. Das Gericht ist überzeugt, dass der 32-Jährige als Kind jahrelang von seinem Stiefvater misshandelt wurde. Und dennoch kommt er nach dem zweiten Verhandlungstag mit einem Freispruch davon. Der Fall ist in mehrfacher Hinsicht beachtenswert.
Das macht den Prozess am Schöffengericht in Augsburg so außergewöhnlich
Denn es kommt nicht häufig vor, dass Kinder ihre Eltern vor Gericht bringen. Zudem liegen die Taten Jahrzehnte zurück. Das ist entscheidend, denn Taten können verjähren. In diesem Fall war nicht eindeutig, ob das zutrifft. Das Gericht musste klären, ob das Opfer bis heute eine schwere Beeinträchtigung durch die Taten hat. In diesem Fall hätten die Angeklagten bestraft werden können. Am Ende des beachtlichen Prozesses muss Richterin Knigge aber feststellen: „Es ist selten, dass ein Verfahren zu Ende geht und man mit einem schlechten Gefühl nach Hause geht.“ Das gilt wohl nicht für die Angeklagten.
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