Bluttat in Neusäß: Messerstecher zu Bewährungsstrafe verurteilt
Plus Mehrfach sticht ein 28-Jähriger auf sein Opfer ein. Während der Schwerverletzte um sein Leben ringt, ruft der Täter den Notarzt. Das spielt beim Strafmaß eine große Rolle.
Auch für die Kriminalpolizei ist der Fall außergewöhnlich. "Dass einer mit zwei Messern angreift, haben wir selten", sagt der ermittelnde Kriminalbeamte. "Da hast du als Opfer noch weniger Chancen, dich zu wehren." Der Polizist war kurz nach dem Messerangriff in Neusäß am Tatort. Im Ankleidezimmer seiner Wohnung stach dort ein 28-Jähriger im vergangenen Herbst mehrfach auf sein Opfer ein. Während der Schwerverletzte ums Überleben kämpft, kommt der Täter zur Vernunft. Er wählt den Notruf. Vermutlich nur deshalb überlebt das Opfer die schwere Messerattacke. Jetzt wurde der Täter in erster Instanz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Angeklagter sticht mindestens zwei Mal auf sein Opfer ein
In der Anklage, die Staatsanwältin Regine Pätzel verlas, zeichnet sich das Bild einer brutalen Tat: An einem Donnerstagvormittag im vergangenen Oktober kommt der Angeklagte früher als üblich nach Hause. Seine Schicht bei einem großen Unternehmen in Augsburg begann bereits um 4 Uhr nachts. Gegen 10 Uhr betritt der 28-Jährige mit türkischer Staatsbürgerschaft seine Wohnung in Neusäß, wo er damals mit seiner Ehefrau lebt. Sofort fällt ihm auf: Im Flur stehen fremde Männerschuhe. Auf Türkisch fragt er immer wieder, wem die Schuhe gehören. Seine Frau will ihn beruhigen, doch das gelingt nicht. Dann rastet der 28-Jährige völlig aus.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.