Falsch auf B17: Geisterfahrerin will ihren Führerschein zurück
Die 82-Jährige fuhr in falscher Richtung auf die B17, ihren Irrtum sieht sie aber nicht ein. Die Debatte landete vor Gericht.
Eine 82-jährige Geisterfahrerin, die aufgrund einer Persönlichkeitsstörung schuldunfähig ist, will partout ihren Führerschein wieder haben. Sie habe nichts falsch gemacht, sagte sie vor Gericht. Die Justiz hatte eine andere Sicht. Amtsrichterin Susanne Hillebrand entzog der hochbetagten Witwe die Fahrerlaubnis.
Es war in einer Julinacht 2012, als die Seniorin mit ihrem dunklen Mercedes von der Ackermannstraße auf die B17 abbog, aber die falsche Fahrspur erwischte. So fuhr sie geradewegs Richtung Landsberg in den Gegenverkehr. Eine Studentin, 25, die von der Westumgehung ausfuhr, konnte gerade noch ausweichen. Sie hupte und blinkte, machte Handzeichen. „Die Frau hat sich aber nicht beirren lassen, fuhr weiter“, erinnerte sich die Zeugin, die sofort reagierte und die Polizei alarmierte. Auf Höhe der Ausfahrt Leitershofen kam ihr ein Pkw-Lenker, 33, entgegen. Ihm gelang es, die Geisterfahrerin, die relativ langsam unterwegs war, zu stoppen. „Sie fahren falsch“, informierte er sie. Doch die Frau, so sagte der Zeuge, habe ihm nur geantwortet: „Ja, ich weiß, ich muss nach Friedberg.“ Dann sei sie einfach weitergefahren.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.