Urteil: Polizist soll Häftling zu Unrecht mit Stock geschlagen haben
Plus Ein Augsburger Polizist wird wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Gerüchte, dass er Inhaftierte im Polizeiarrest zu hart anfasst, gab es schon länger.
Vor einem halben Jahr machten die Arrestzellen der Augsburger Polizei noch positive Schlagzeilen. Denn ein Internetnutzer lobte die Übernachtung in einer der Zellen in den höchsten Tönen. Er bewertete deshalb das Polizeipräsidium bei der Suchmaschine Google mit fünf Sternen – und schrieb über das „nette Personal“ und die „gemütliche Stube“. Allzu ernst gemeint war der Beitrag wohl nicht. Schließlich sind die Zellen sehr karg. Was nun vor dem Augsburger Amtsgericht zur Sprache kam, ist ebenfalls nicht positiv: Ein Polizeibeamter soll einen Gefangenen mit einem Schlagstock geschlagen haben, obwohl es dafür keinen Anlass gegeben hat.
So sieht es zumindest Amtsrichter Thomas Müller-Froelich. Er verurteilte am Donnerstag einen 56-jährigen Polizisten wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten. Außerdem soll der Beamte eine Geldbuße von 6000 Euro an einen gemeinnützigen Verein bezahlen.
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