Corona: Zwei weitere Bewohner des Inninger Pflegeheims sind tot
Plus Im Haus Abraham in Inningen steigt die Zahl der Todesfälle in Zusammenhang mit einer Corona-Infektion auf drei. Auch im Christian-Dierig-Haus in Pfersee ist das Virus ausgebrochen.
Die Corona-Pandemie trifft die Augsburger Pflegeheime immer härter. Im Haus Abraham in Inningen, wo sich insgesamt 28 Bewohner mit dem Virus infiziert hatten, sind jetzt zwei weitere positiv getestete Senioren gestorben. Einen ersten Todesfall gab es dort vor einer Woche. Wie damals macht Bernhard Rössler, der Sprecher des Heimträgers Vitalis, auch diesmal aus Gründen des Datenschutzes keine näheren Angaben zu den Betroffenen. Auch ist nicht bekannt, ob das Coronavirus ursächlich für das Ableben war. In Pflegeheimen leben viele betagte Menschen mit Erkrankungen.
Im Haus Abraham in Inningen gibt es aktuell 19 infizierte Bewohner
Insgesamt sind in Inningen laut Rössler zum jetzigen Zeitpunkt noch 19 Bewohner infiziert. Sie zeigten keine coronatypischen Symptome. Darüber hinaus waren sechs Mitarbeiter positiv getestet worden, weswegen das Heim Pflegekräfte aus anderen Häusern zur Unterstützung bekam.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Unverständlich diese Berichterstattung: Mann schreibt im Rahmen der Coronapandemie, dass 2 weitere Todesfälle in dem Inninger Pflegeheim zu beklagen sind. Dann heißt es, dass man nicht weiß, ob diese Todesfälle mit der Coronainfektion im Zusammenhang sind. Was hat denn dies mit Datenschutz zu tun, wenn man die Angaben über den Grund der Todesfälle nicht macht? Gerade diese ist in dieser Pandemiezeit wichtig. Es würde reichen, wenn man als Information Corona als ursächliche Todesfolge ausschließen könnte.
Es wäre doch von essentieller Wichtigkeit für die Corona-Pandemie-Einschätzung, ob so ein Patient, wie im Artikel genannt, aus einer Pflegeeinrichtung an einer lebensbedrohlichen anderen Krankheit gelitten hat, oder, ob er ausschließlich an Corona erkrankt war. Eventuell wäre auch die Einschätzung des behandelnden Arztes eine wichtige Information.
Und zum zitierten Datenschutz:
Es muss ja nicht der Name des Patienten genannt werden.
Mit der Veröffentlichung, dass ein mit dem Coronavirus infizierter Patient gestorben ist, hat man ja auch kein Problem wegen des Datenschutzes.