Gericht verhandelt erstmals Corona-Verstöße
Ein Mann will für zwei Bekannte Essen holen, ein anderer macht nach einem Arztbesuch am Oberhauser Bahnhof halt. Doch weil zu dieser Zeit strenge Regeln gelten, müssen sie sich nun vor dem Richter verantworten
Er habe sich nach dem Supermarkt-einkauf doch nur kurz auf eine Bank gesetzt, erklärt der 53 Jahre alte Mann dem Vorsitzenden Richter. Dass er dafür Bußgeld zahlen soll, sieht er nicht ein. Am Augsburger Amtsgericht haben am Mittwoch die ersten Verhandlungen wegen Verstößen gegen Corona-Regeln begonnen.
500 Euro soll der gelernte Maurer aus Oberhausen zahlen. Ihm wird vorgeworfen, am 1. April an einer Versammlung teilgenommen zu haben. Zu der Zeit galt die erste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die Corona-Regeln waren besonders streng. Die Menschen durften ohne triftigen Grund nicht ihre Wohnungen verlassen, Versammlungen und Veranstaltungen waren untersagt. Genau um diese beiden Tatbestände ging es in den Verhandlungen. Er soll sich auf einer Bank mit drei weiteren Personen zum Biertrinken getroffen haben, so der Vorwurf gegen den Mann aus Oberhausen. Dem Vorsitzenden Richter Roland Fink erklärte der arbeitslose Handwerker, dass die Darstellung der Beamten nicht stimme.
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