Streit um Strafzettel: Erboster Autofahrer zieht vor Gericht
Plus Zwei ungewöhnliche Fälle: Ein Mann soll einen Strafzettel auf die Straße geworfen haben und wird angezeigt. Und das Strahlenschutzgesetz bringt einen Arzt vor Gericht.
Welcher Autofahrer hat sich noch nicht über einen Strafzettel geärgert, den er unter dem Scheibenwischer geklemmt vorgefunden hat? Geärgert, weil er so unvorsichtig war, die Parkzeit zu überziehen. Geärgert, weil ausgerechnet dann ein Verkehrsüberwacher vorbeikam und ihn aufschrieb. Ein 48-Jähriger soll im August 2020 so sauer über einen Strafzettel gewesen sein, dass er ihn vor den Augen des "Blauen" einfach wegwarf und entsorgte. Prompt bekam er eine Anzeige nach dem bayerischen Straßen- und Wegegesetz – wegen Verunreinigung öffentlicher Straßen. Er sollte 40 Euro blechen – was er allerdings nicht einsah und deshalb vor Gericht zog.
Vorfall in Augsburg: Autofahrer immer noch wütend
Dem 48-Jährigen, der bei Bußgeldverfahren nicht Angeklagter, sondern Betroffener genannt wird, merkt man es auch neun Monate nach dem Vorfall noch an, dass sein Ärger nicht verraucht ist. Nur eine Minute sei er damals weggewesen, um in einer Behindertenwerkstatt Kaffee zu kaufen. Dafür sei er eigens von Königsbrunn nach Augsburg gefahren, erzählt er dem Amtsrichter Baptist Michale. "Der Parküberwacher hat doch nur drauf gewartet, mir einen Strafzettel auszustellen", ärgert er sich. Dass er das "Knöllchen" weggeworfen habe, stimme einfach nicht. "Ich hab das Parkmandat gar nicht entgegengenommen und bin weggefahren", beteuert er. Das Bußgeld in Höhe von zehn Euro wegen des Parkverstoßes hat er im Übrigen bezahlt, nachdem er den Anhörungsbogen der Stadt bekommen hatte.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.