
27-Jähriger muss 2700 Euro Geldstrafe für Hitlergruß zahlen


Ein Partygänger begrüßt in der Augsburger Maxstraße die Polizei mit dem Hitlergruß. Es ist kein Einzelfall. Jedes Jahr fallen rund 100 sogenannte Propaganda-Delikte an.
Jüngst war es ein Hakenkreuz auf dem Dach eines Hauses in Inningen, das die Polizei auf den Plan rief. Eher in die Abteilung „Skurriles“ einzuordnen war ein Hitler-Porträt, das ein Kunstmaler aus Verärgerung über seine Nachbarn in sein Schlafzimmerfenster in Hochzoll stellte. Oder ein Gastronom, der Flaschen mit sogenanntem „Hitler-Wein“ präsentierte.
Fast alle Propagandadelikte beziehen sich auf
Wer in Deutschland Symbole, Kennzeichen, Fahnen oder Abzeichen vom Verfassungsgericht verbotener Organisationen öffentlich zeigt, macht sich nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuches strafbar aus. Rund 100 solcher Ermittlungsverfahren führte die Staatsanwaltschaft jedes Jahr in der Region Augsburg. Es sind fast ausschließlich Fälle, in denen es um rechtsextreme Propagandadelikte geht.
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Die Diskussion ist geschlossen.
2700 Euro sind vieleicht schon etwas bitter aber verdammt richtig die Tat abzubüsen. Der Gruß ist eines der letzten eindeutig rechtlichen Grenzen die der Getzgeber anden lässt. Viel zu oft wird das aber auch unter der Hand mit einer Verwarnung gehandhabt oder das rechte Auge nochmal zudrückt.
Manch einer wird sich fragen ob die Strafe nicht überzogen ist. Dabei sollte man im Hinterkopf behalten warum der Gruß strafrechtlich verfolgt wird. Die Gesinnung ist im Angesicht eines Gerichts schnell gewechsel und reumütig. Egal ob ein Gericht in Augsburg oder die Nürnberger Prozesse.