Schuss vor L’Osteria: Leibwächter räumt Vorwürfe ein
Ein Bodyguard schießt auf einen 24-Jährigen – und sagt jetzt selbst, dass es keine Notwehr war. Welche Strafe ihn erwartet.
Es war keine Notwehr: Im Prozess gegen einen Leibwächter, der vor dem „L’Osteria“ in Kriegshaber einen 24-jährigen Mann angeschossen hat, zeichnet sich eine Entscheidung ab. Der Bodyguard, 51 Jahre alt, hatte bisher betont, er habe in Notwehr gehandelt. Am Donnerstag, dem zweiten Prozesstag, meldete sich sein Verteidiger Stefan Mittelbach zu Wort und erklärte, der Leibwächter habe zwischenzeitlich erkannt, dass er sich in keiner Notwehrsituation befunden habe.
Geschäftsmann hatte offensichtlich viel Feinde
Der Angeklagte räumt damit ein, dass er sich einer gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht hat – wie es in der Anklageschrift steht. Sein Geständnis sorgt dafür, dass er mit einer Bewährungsstrafe rechnen kann.
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Klingt danach als habe man ihm bedeutet, dass er nur mit dieser Einsicht nicht ins Gefängnis müsse.
Mit unserem Notwehrrecht ist das so eine Sache. An sich gilt es als ein sehr starkes Abwehrrecht. Das Recht muss dem Unrechtn nicht weichen.
Dann wird es aber doch immer zurecht gebogen und die Leute (Richter), die niemals in einer solchen Situation waren, wissen, wie sich die anderen hätten verhalten müssen.
Mir fehlt der Hinweis auf die geahndete Körperverletzung des 26jährigen. Geht ja bei solchen Gelegenheiten immer gern unter, wer die Sache in Laufen gebracht hat.