Unschuldig im Gefängnis: Es kann jeden treffen
Er hätte nie gedacht, dass man so schnell unschuldig ins Gefängnis kommen kann. Dann erfuhr der Lokführer es am eigenen Leib. Und er ist nicht der Einzige. Zurzeit sorgt der Fall eines Lastwagenfahrers aus Franken für Schlagzeilen (siehe Bayernteil), doch auch in Augsburg wurden immer wieder unschuldige Bürger inhaftiert. "Das kommt nicht häufig vor. Aber davor ist niemand gefeit", räumt Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai ein. "Davor kann man sich nicht schützen. Das kann jedem von uns passieren", sagen auch die Strafverteidiger Ralf Schönauer und Gerhard Decker. Ungünstige Zeugenaussagen, Verkettungen ungünstiger Umstände, fehlende Alibis, Pech - es kann schnell gehen, wie die fünf folgenden Fälle zeigen.
Im T-Shirt und "unten ohne" zum Briefkasten gegangen
Fall 1 Nichts ahnend kam der Lokführer im Mai von einem Seminar nach Hause. Er war gerade aus dem Auto ausgestiegen, da befand er sich auch schon im Polizeigriff. Die Zivilbeamten nahmen ihn fest. "Mit gezückter Waffe", erinnert sich der Mann, "und alle Nachbarn konnten es sehen." Er wurde verdächtigt, die Localbahn zum Entgleisen gebracht und 300 000 Euro Schaden verursacht zu haben. Zwei Tage war er inhaftiert, wurde vernommen, seine Wohnung durchsucht, Gegenstände beschlagnahmt, er verlor seinen Job. Und das alles, weil eine Zeugin seinen Wagen in der Nähe der Localbahn gesehen haben will. "Hätte ich für den Tatzeitraum kein lückenloses Alibi gehabt, säße ich wahrscheinlich heute noch fest", sagt er. Wenig später stellte sich heraus, dass zwei zehnjährige Buben die Localbahn-Saboteure waren (AZ berichtete). Sie sind strafrechtlich nicht zu belangen.
Fall 2 Eine falsche Zeugenaussage und mehrere Ermittlungspannen kosteten einen 26-Jährigen sogar ein halbes Jahr in Freiheit. Er galt im Jahr 2005 als Hauptverdächtiger beim Bankraub von Emersacker (Kreis Augsburg). Ein ihm bekanntes Ehepaar hatte ihn auf einem Fahndungsbild identifiziert, die Ermittler überprüften sein Alibi nicht, ihn entlastende Aufnahmen aus der Überwachungskamera waren gelöscht worden. Das Landgericht sprach den Mann frei.
Fall 3 Zwei Wochen saß ein 23-Jähriger im September 2002 in Untersuchungshaft. Ein Zeuge hatte den Wachmann in der Nähe eines Abbruchhauses gesehen, in dem ein Behinderter vergewaltigt wurde. Eine DNA-Analyse bescheinigte die Unschuld des zweifachen, nicht vorbestraften Familienvaters. Etwas später wurde ein 25-Jähriger festgenommen, der vier Männer vergewaltigt hat und zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde. Da war der 23-Jährige schon längst wieder auf freiem Fuß, doch sein Leben war nicht mehr wie vorher. Die U-Haft habe seinen Mandanten psychisch sehr belastet, sagt Anwalt Ralf Schönauer.
"So eine Haft kann nicht ohne psychische Probleme bewältigt werden", meint Anwalt Gerhard Decker. Außerdem hätten viele unschuldig Inhaftierte mit sozialen Nachteilen zu kämpfen: Die Wohnung wird ihnen gekündigt, der Job ist weg, die Familie und Freunde wenden sich ab. Der immaterielle Schaden ist laut Decker nicht bezahlbar. Als materiellen Ausgleich gibt's vom Staat elf Euro pro Tag aber keine Entschuldigung.
Sondereinsatzkommando stand morgens vor dem Bett
Fall 4 Die hätte sich sein Mandant gewünscht, der ein halbes Jahr lang in Untersuchungshaft saß, ehe er vom Gericht freigesprochen wurde. Der nicht vorbestrafte Mittvierziger hatte einen Tick: Er ging nur mit einem T-Shirt bekleidet zum Briefkasten. Er belästigte dabei niemanden, führte sich nicht als Exhibitionist auf. Eine Mutter aus dem Haus machte sich dennoch Sorgen und informierte sich bei der Polizei, ob der Mann das denn dürfe - und setzte damit Ermittlungen in Gang. Ein Beamter schaltete die Staatsanwaltschaft ein, der Augsburger kam wegen Verdachts der sexuellen Belästigung in Untersuchungshaft. "Das ist schon seltsam, dass jemand nackt durch die Gegend läuft, aber es ist kein Straftatbestand", so Decker. Das Gericht sah das später genau so.
Fall 5 Ein böses Erwachen im wahrsten Sinne des Wortes hatte auch der Geschäftsführer einer Augsburger Firma erlebt. Morgens um sechs Uhr gab es plötzlich einen gewaltigen Knall an der Wohnungstür und wenig später standen schwer bewaffnete Polizisten eines Sondereinsatzkommandos vor seinem Ehebett. Sie suchten einen flüchtigen Räuber, der zwei Wochen zuvor in einer anderen Stadt mit einem Ka-laschnikow-Gewehr herumgeschossen hatte. Auf den nicht vorbestraften Augsburger kamen sie, weil er bei einer Dienstreise zufällig in jener Stadt zu schnell gefahren war. Das letzte Bild auf dem vom Räuber zerschossenen Blitzkasten zeigte den Geschäftsführer. Zum Glück hatte der Mann einen Kollegen im Wagen, der ihm ein Alibi geben konnte.
"Dürfen die das?", habe der Geschäftsführer hinterher den Anwalt Decker gefragt. Der konnte ihm nur antworten: "Ja, eigentlich schon." Das müsse ein Bürger dulden. Die Polizei habe nach einem Räuber gesucht. Doch etwas behutsamer hätten die Ermittler schon vorgehen können, meint Decker. Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn die Frau des Mannes vor ihrer Verhaftung etwas länger die Badezimmertür zugehalten hätte. Wäre dann vielleicht sogar auf eine Unschuldige geschossen worden?
Den Glauben an den Rechtsstaat haben sie verloren
Der Geschäftsführer kam jedenfalls noch um die Untersuchungshaft herum, sein Alibi war schnell geprüft. Außerdem hatte er keine Kalaschnikow daheim. Er bekam die aufgebrochene Tür ersetzt, der Lokführer sogar eine Art schriftliche Unschulderklärung von der Justiz - aber beide haben den Glauben an den Rechtsstaat verloren. "Bayern
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