Vergewaltigung am Hettenbachufer? Angeklagter von Vorwurf freigesprochen
Plus Im Revisionsprozess um eine Vergewaltigung am Hettenbachufer in Augsburg hat das Landgericht nun ein Urteil gesprochen. Der Angeklagte ist in Kürze ein freier Mann.
Im Prozess um die angeklagte Vergewaltigung am Hettenbachufer im Juni 2019 hat das Landgericht Augsburg nun ein Urteil gesprochen. Die 1. Strafkammer verurteilte den 48-jährigen Angeklagten wegen Körperverletzung und Beleidigungen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Christian Grimmeisen sprach den Mann vom Vorwurf der Vergewaltigung frei, sah es aber als erwiesen an, dass der 48-Jährige sein Opfer in der Tatnacht in der Parkanlage in Oberhausen verprügelt hatte. "Sie haben sie richtig übel zusammengeschlagen", sagte Grimmeisen. Mit dem Urteil blieb die Kammer deutlich unter dem Strafmaß eines aufgehobenen Urteils einer anderen Strafkammer aus dem Vorjahr.
Damals hatte der Angeklagte eine Haftstrafe von vier Jahren bekommen, unter anderem wegen Vergewaltigung, war dagegen aber in Revision gegangen. Der Bundesgerichtshof kippte das Urteil daraufhin, da die obersten Richter die Beweiswürdigung als fehlerhaft erachteten. Der Fall hatte aber auch weitere Besonderheiten.
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