Baby erstickt: Mutter scheitert im Revisionsverfahren am Landgericht
Plus Nach der Tötung ihres Kindes und einer Verurteilung wurde der Prozess gegen eine Augsburgerin in Teilen neu aufgerollt. Nun fiel ein erneutes Urteil.
Am Ende, als sich der Richter ein letztes Mal an sie wandte, wollte Sabrina N. (Name geändert) gar nicht mehr zuhören. Die Angeklagte hatte sich längst wieder die Kapuze ihrer Jacke über den Kopf gezogen, wie eine Art Schutzschild vor der Realität. Die junge Augsburgerin ist soeben in ihrem Revisionsprozess vor dem Landgericht gescheitert. Die 26-Jährige war vergangenes Jahr wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu acht Jahren und drei Monaten Haft sowie zu einer Unterbringung in einer Psychiatrie verurteilt worden. Die alleinerziehende Mutter hatte ihr Baby mit einem Kissen erstickt. Die Verurteilung wegen Totschlags blieb rechtskräftig. In dem Revisionsverfahren, das vergangene Woche aufgenommen wurde, ging es um eine andere Frage, über die die 1. Strafkammer des Augsburger Landgerichts nun das Urteil sprach.
Im Fokus der Revision stand der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung. Das Gericht unter Vorsitz von Michael Schneider hatte zu klären, wie die Kopfverletzung des neun Wochen alten Mädchens zu bewerten ist. Das Baby hatte bereits vor seinem Erstickungstod durch stumpfe Gewalteinwirkung einen Schädelbruch mit einer Hirnblutung erlitten. Dem Bundesgerichtshof zufolge sei der Angeklagten (Verteidiger Moritz Bode) in der ersten Hauptverhandlung vor der 8. Strafkammer nicht zweifelsfrei nachgewiesen worden, dass sie das Kind absichtlich mit stumpfer Gewalt verletzt hatte.
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