Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Augsburg: Der lange Schatten von Corona: Bußgelder beschäftigen Behörden

Augsburg
11.07.2023

Der lange Schatten von Corona: Bußgelder beschäftigen Behörden

Der Königsplatz während der ersten Phase der Pandemie im Jahr 2020. Augsburg glich in jenen Tagen einer Geisterstadt.
Foto: Annette Zoepf (Archivbild)

Plus Noch immer befassen sich Gerichte und Ämter in Augsburg mit Verfahren rund um die Corona-Maßnahmen. Nur selten gibt es für Betroffene Bußgelder zurück.

Es ist gerade mal etwas mehr als drei Jahre her, dass Augsburg einer Geisterstadt glich. Rathausplatz und Kö, sonst belebte Orte, waren während der ersten Corona-Welle menschenleer, öffentliche Wiesen teils gesperrt; wer sein Haus verließ, brauchte dazu einen "triftigen Grund", so sah es das Gesetz vor. Manche Menschen, die gegen die damaligen Regeln verstießen und ein Bußgeld aufgebrummt bekamen, können inzwischen hoffen, das Geld erstattet zu bekommen. Doch auch wenn sich offenbar viele Menschen in der Stadt entsprechende Hoffnungen machen: Zurückgezahlt wurden in Augsburg bislang nur wenige Corona-Bußgelder.

Dabei ist die Zahl der Menschen, die während der Pandemie gegen die wechselnden Auflagen verstießen, nicht gerade klein. Wie es aus dem Gesundheitsamt auf Anfrage heißt, wurden in der Stadt während der gesamten Pandemie insgesamt "11.318 Verstöße erfasst, die im Zusammenhang mit den Corona-Auflagen stehen". Was bedeutet: Wenn man annimmt, dass die meisten Verfahren dieser Art gegen Bürgerinnen und Bürger der Stadt geführt wurden, ist im Schnitt ungefähr gegen jeden 30. Augsburger ein Verfahren wegen derartiger Ordnungswidrigkeiten eingeleitet worden. Das heißt allerdings nicht, dass tatsächlich so viele Menschen die Corona-Bußgelder zahlen mussten. Wie das Gesundheitsamt weiter mitteilt, wurden "viele Fälle nach erfolgter Anhörung oder nach Einspruch eingestellt und nicht weiter geahndet". Einige Verfahren seien auch noch beim Amtsgericht anhängig, heißt es von der Stadt. In diesen Fällen sind die Betroffenen gegen die Bußgeldbescheide vorgegangen.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.